Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten sind ein Thema, das für viele Menschen von großer Bedeutung ist. Es ist entscheidend, dass die Konsumenten über die Inhaltsstoffe in Lebensmitteln gut informiert sind, um mögliche gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Gemäß der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) der Europäischen Union müssen bestimmte Allergene immer deutlich auf Lebensmittelverpackungen gekennzeichnet werden.
1. Glutenhaltiges Getreide: Zu den Hauptallergenen zählt glutenhaltiges Getreide, zu dem Weizen (einschließlich Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer und deren Hybriden gehören. Ausnahmen bilden bestimmte Glukosesirupe und Maltodextrine auf Weizenbasis sowie Gerstenbasis und Getreide für alkoholische Destillate.
2. Krebstiere und deren Erzeugnisse: Krebstiere können bei manchen Menschen allergische Reaktionen auslösen und müssen daher auf Lebensmittelverpackungen angegeben werden.
3. Eier: Eier sind ein häufiges Allergen und für Eiweißunverträglichkeit verantwortlich. Alle Produkte, die Eier enthalten, müssen entsprechend gekennzeichnet sein.
4. Fische: Auch Fische können Allergien auslösen. Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind Fischgelatine und Hausenblase in bestimmten Lebensmitteln.
5. Erdnüsse: Erdnüsse sind bekannt dafür, starke allergische Reaktionen hervorzurufen. Produkte, die Erdnüsse enthalten, müssen klar gekennzeichnet sein.
6. Sojabohnen: Sojabohnen und daraus gewonnene Produkte sind weit verbreitet. Es gibt jedoch Ausnahmen wie vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und bestimmte Tocopherole.
7. Milch: Milch und milchbasierte Produkte (einschließlich Laktose) können bei Laktoseintoleranz oder Milchallergien problematisch sein. Bestimmte Milchderivate sind von der Kennzeichnung ausgenommen.
8. Schalenfrüchte: Verschiedene Nusssorten, wie Mandeln, Haselnüsse und Walnüsse, müssen als potenzielle Allergene gekennzeichnet werden.
9. Sellerie: Dieses Gemüse ist ein weniger bekanntes, aber dennoch wichtiges Allergen.
10. Senf: Produkte, die Senf enthalten, können bei einigen Menschen Allergien auslösen.
11. Sesamsamen: Auch Sesamsamen müssen als Allergen deklariert werden.
12. Schwefeldioxid und Sulphite: Diese Stoffe, in höheren Konzentrationen, sind für Personen mit Überempfindlichkeit problematisch.
13. Lupinen: Lupinen und daraus hergestellte Produkte können allergische Reaktionen auslösen.
14. Weichtiere: Auch Weichtiere und deren Erzeugnisse zählen zu den Allergenen.
Die korrekte Kennzeichnung dieser Allergene ist für Verbraucher, die an Lebensmittelallergien oder -unverträglichkeiten leiden, von größter Bedeutung. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Konsumenten zu gewährleisten.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) spielt eine zentrale Rolle bei der Bewertung der Allergenität von Lebensmitteln. Es ist wichtig, dass Hersteller und Verbraucher sich an die Vorschriften und Richtlinien halten, um Gesundheitsrisiken zu minimieren.
Was sind die grundlegenden Anforderungen der Allergenkennzeichnung?
Die Kennzeichnung von Allergenen ist nicht nur für Lebensmittelprodukte selbst, sondern auch für alle allergen wirkenden Verarbeitungsprodukte und eingesetzten Hilfsstoffe bei der Produktion verpflichtend. Dies stellt sicher, dass Verbraucher vollständig über potenzielle Allergene informiert werden.
Kennzeichnungspflicht bei fehlendem Zutatenverzeichnis
Falls ein Produkt kein Zutatenverzeichnis enthält, ist es erforderlich, allergene Stoffe mit einem zusätzlichen „Enthält“-Hinweis zu versehen, wie zum Beispiel „Enthält Erdnüsse“. Interessanterweise ist diese Kennzeichnung nicht nötig, wenn die Bezeichnung des Lebensmittels eindeutig auf das Vorhandensein dieser Stoffe hinweist.
Die Rolle der LMIV in der Allergenkennzeichnung
Seit dem 13. Dezember 2014 ist die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Kraft. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Verbraucherinformation über Lebensmittel zu verbessern, indem sie die Hervorhebung von Allergenen im Zutatenverzeichnis von verpackten Lebensmitteln vorschreibt, beispielsweise durch farbliche Unterlegung.
Besonderheiten bei unverpackter Ware
Auch bei unverpackten Lebensmitteln, etwa in Restaurants oder an Bedienungstheken, ist die Information über Allergene obligatorisch. Die EU-Mitgliedstaaten haben dabei die Freiheit, die Art und Weise der Kennzeichnung national zu regeln. In Deutschland wird dies seit dem 13. Juli 2017 durch die nationale Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) geregelt, welche die Allergeninformation schriftlich, elektronisch oder mündlich vorsieht.
Notwendigkeit spezieller Allergenhinweise
In einigen Fällen kann es notwendig sein, über die allgemeinen Vorgaben der LMIV hinaus spezielle Allergenhinweise zu geben. Ein Beispiel hierfür ist die Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel, die eine spezifische Kennzeichnung zur umfassenden Information der Verbraucher über Art und Sicherheit dieser Lebensmittel vorsieht.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die korrekte Kennzeichnung von Allergenen in Lebensmitteln ein kritischer Faktor für die Sicherheit und das Wohlbefinden der Verbraucher darstellt. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften können Produzenten und Händler dazu beitragen, das Risiko allergischer Reaktionen zu minimieren und gleichzeitig das Vertrauen der Verbraucher in ihre Produkte zu stärken.