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Krankschreibung aus den Niederlanden - Belege für eine Arbeitsunfähigkeit bei Krankmeldung

Krankschreibung aus den Niederlanden – Belege für eine Arbeitsunfähigkeit bei Krankmeldung

Ist eine Krankschreibung aus den Niederlanden anerkannt?

Wenn man sich wochenlang auf seinen Jahresurlaub in den Niederlanden gefreut hat, wäre es ehrlich gesagt eine Katastrophe, falls man in den Niederlanden krank wird. Sobald eine Erkrankung noch dazu führt, dass man arbeitsunfähig würde, muss man unbedingt zu einem Mediziner in den Niederlanden gehen.

Ein Vorgesetzter in Ihrer Firma und die Krankenkasse muss unverzüglich über eine Erkrankung in den Niederlanden in Kenntnis gesetzt werden. Dazu im späteren Verlauf mehr.

Bezahlt eine Krankenkasse die Ausgaben für den Arzt oder eine stationäre Behandlung in den Niederlanden?

Womöglich käme die Krankenkasse garnicht für alle verordneten Therapien in den Niederlanden auf. Innerhalb der EU besitzen sie den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung wie in der Bundesrepublik Deutschland.

Ausserdem haben diverse Länder ein spezielles Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland:

  • Island
  • Nordmazedonien
  • Serbien
  • Schweiz
  • Montenegro
  • Norwegen

Hier hat der Urlauber gleichfalls einen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz.

Berücksichtigen sie dessen ungeachtet bitte, daß von der eigenen Krankenversicherung nur Leistungen in den Niederlanden bezahlt werden, die auch in der BRD versichert sind.

Für den Fall, daß der Reisende sich in einem Land, außerhalb der Europäischen Gemeinschaft oder der oben aufgezählten Ausnahmen, aufhält, benötigt der Reisende dringend die Auslandskrankenversicherung. der Auslandskrankenschutz sollte vor Antritt der Reise beantragt werden.

Der Urlauber müsste darüber hinaus daran denken, daß der behandelnde Arzt in den Niederlanden vor Ort gesetzlich Krankenversicherte behandelt. Gehen Sie in eine ausschließliche Privatpraxis, könnte sich die Krankenversicherung zu Hause quer stellen, jene Kosten zu erstatten.

Denken sie bitte auch daran, daß Ausgaben für einen erforderlichen Rücktransport aus den Niederlanden von den gesetzlichen Krankenkassen im Normalfall keinesfalls übernommen werden. Hier empfiehlt sich auf jeden Fall immer die Auslandskrankenversicherung. Bedeutsam wäre, dass der Auslandskrankenschutz medizinisch angebrachte Rücktransporte aus den Niederlanden absichert.

Übermittlung der Krankmeldung aus den Niederlanden an Ihren Arbeitgeber

Eine Krankschreibung aus den Niederlanden sollte mit dem direktsten Verfahren an den Arbeitgeber übermittelt werden. Das könnte beispielsweise mit dem Telefon geschehen. Innerhalb der Europäischen Union fallen schon seit geraumer Zeit keinerlei Roaming Gebühren mehr an, so dass ein Telefonat mit dem Mobilfunktelefon gratis ist. In sonstigen Ländern sollten Reisende sich über die Gebühren kundig machen.

Mittlerweile ist es aber oft gleichfalls machbar, den Arbeitgeber unter Zuhilfenahme von WhatsApp, SMS beziehungsweise E-Mail zu verständigen. Dies wäre auch schnell genug für eine fristgerechte Meldung der Krankschreibung.

Gilt der Krankenschein aus den Niederlanden als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Wurden Sie von einem Mediziner in den Niederlanden für arbeitsunfähig angesehen, ist es essentiell, daß dies aus einem Krankenschein abzulesen ist. Auf einem Krankenschein darf somit nicht nur geschrieben stehen: „krank“, sondern es müsste explizit die „Arbeitsunfähigkeit“ beschrieben sein.

Gemäß § 5 Absatz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) müsste der Chef an dieser Stelle die ausländische Krankmeldung hinnehmen. Der Krankenschein aus den Niederlanden muss aber alle nötigen Daten beinhalten, welche auch eine deutscher Krankschreibung beinhaltet.

Der Chef bezahlt dann normalerweise das Krankengeld und ersetzt auch die dazugehörenden Urlaubstage.

Denken Sie bitte außerdem daran, daß ein Duplikat der Krankschreibung gleichfalls an ihre Krankenkasse gesendet werden muss.

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