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Krankmeldung aus der Schweiz – Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei Krankschreibung

Ist eine Krankmeldung aus der Schweiz anerkannt?

Wenn man sich ewig auf den Jahresurlaub in der Schweiz gefreut hat, wäre es ehrlich gesagt eine Katastrophe, sofern man in der Schweiz krank wird. Sobald eine Krankheit zusätzlich dazu führt, dass man arbeitsunfähig würde, muss man zwingend zu einem Doktor in der Schweiz gehen.

Der Arbeitgeber & die Krankenkasse muss sobald als möglich über eine Krankheit in der Schweiz unterrichtet werden. Zu diesem Thema später mehr.

Erstattet eine Krankenkasse die Arztkosten oder einen Krankenhausaufenthalt in der Schweiz?

Möglicherweise kommt ihre Krankenkasse nicht für die Gesamtheit der Behandlungen in der Schweiz auf. Im Bereich der EU haben sie den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung wie in Deutschland.

Außerdem haben manche Länder ein besonderes Sozialversicherungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland:

  • Schweiz
  • Nord Mazedonien
  • Montenegro
  • Serbien
  • Norwegen
  • Island

In diesen Ländern hat der Urlauber ebenfalls den gesetzlichen Schutz durch die Krankenversicherung.

Berücksichtigen sie dessen ungeachtet, dass von der eigenen Krankenkasse nur Leistungen in der Schweiz bezahlt werden, die auch in der BRD versichert wären.

Sofern irgendjemand sich in einem Land, außerhalb der EU oder der oberhalb genannten Sonderfälle, aufhält, braucht jemand unausweichlich die Auslandskrankenversicherung. der Auslandskrankenschutz sollte vor Beginn der Fahrt abgeschlossen werden.

Der Urlauber sollte darüber hinaus beachten, dass der behandelnde Mediziner in der Schweiz in der Arztpraxis gesetzlich Krankenversicherte therapiert. Wählen Sie eine ausschließliche Privatpraxis, könnte sich die Krankenversicherung zu Hause widersetzen, die Kosten zu erstatten.

Überlegen Sie sich bitte auch, dass Unkosten für einen erforderlichen Rücktransport aus der Schweiz von den gesetzlichen Krankenkassen im Normalfall keinesfalls erstattet würden. Hier empfiehlt sich auf jeden Fall immer die Auslandskrankenversicherung. Relevant wäre, dass dieser Auslandskrankenschutz therapeutisch angebrachte Rücktransporte aus der Schweiz beinhaltet.

Übermittlung der Krankschreibung aus der Schweiz an einen Arbeitgeber

Die Krankschreibung aus der Schweiz müsste mit dem einfachsten Verfahren an den Arbeitgeber vermeldet werden. Das kann beispielsweise telefonisch erfolgen. Im Bereich der Europäischen Gemeinschaft fallen bereits seit einiger Zeit keinerlei Roaming Gebühren mehr an, so dass das Telefongespräch mit dem Handy kostenfrei wäre. In sonstigen Ländern müssten Urlauber sich nach anfallenden Kosten für ein Telefonat erkundigen.

Heutzutage wäre es aber oft sogar im Bereich des Möglichen, den Chef mit WhatsApp, E-Mail oder SMS zu informieren. Das gilt als angemessen für die pünktliche Meldung der Krankschreibung.

Gilt eine Krankschreibung aus der Schweiz als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Wurden Reisende von einem Arzt in der Schweiz für arbeitsunfähig angesehen, wäre es wichtig, dass dies aus dem Krankenschein hervorgeht. Auf einem Krankenschein dürfte demnach nicht nur stehen: „krank“, sondern es muss explizit „arbeitsunfähig“ vermerkt sein.

§ 5 Absatz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) müsste der Arbeitgeber in diesem Falle die ausländische Krankschreibung hinnehmen. Eine Krankschreibung aus der Schweiz muss aber alle erforderlichen Daten enthalten, welche auch ein deutscher Krankenschein beinhaltet.

Der Chef bezahlt dann normalerweise das Krankengeld und ersetzt auch die entsprechenden Urlaubstage.

Vergessen Sie bitte auch auf keinen Fall, dass ein Duplikat des Krankenscheins auch an ihre Krankenversicherung geschickt werden müsste.

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