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Krankmeldung aus Frankreich - Belege für eine Arbeitsunfähigkeit bei Krankschreibung

Krankmeldung aus Frankreich – Belege für eine Arbeitsunfähigkeit bei Krankschreibung

Ist eine Krankmeldung aus Frankreich rechtsgültig?

Da hat man sich monatelang auf den Jahresurlaub in Frankreich gefreut, da wäre es natürlich ein Desaster, sofern man in Frankreich krank würde. Wenn diese Krankheit zusätzlich dazu führt, dass der Urlauber arbeitsunfähig würde, muss er auf jeden Fall zu einem Doktor in Frankreich gehen.

Ein Chef Ihrer Firma und die Krankenkasse müsste schnellstmöglich über die Krankheit in Frankreich informiert werden. Dazu weiter unten mehr.

Bezahlt die Krankenkasse den Arztbesuch oder einen Krankenhausaufenthalt in Frankreich?

Eventuell käme die Krankenversicherung garnicht für die Gesamtheit der therapeutischen Maßnahmen in Frankreich auf. Im Bereich der Europäischen Gemeinschaft besitzen sie den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung wie in Deutschland.

Ergänzend haben diverse Länder ein gesondertes Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland:

  • Montenegro
  • Serbien
  • Norwegen
  • Nordmazedonien
  • Schweiz
  • Island

Dort hat der Urlauber gleichfalls den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz.

Berücksichtigen sie aber bitte, dass von ihrer heimischen Krankenversicherung nur Leistungen in Frankreich bezahlt werden, die auch in der Bundesrepublik versichert wären.

Für den Fall, daß der Urlauber sich in einem Staat, nicht innerhalb der EU oder der oberhalb aufgezählten Sonderfälle, befindet, benötigt irgendjemand unausweichlich eine Auslandskrankenversicherung. Eine Auslandskrankenversicherung sollte vor Antritt der Fahrt abgeschlossen werden.

Man sollte fernerhin darauf achten, daß der therapierende Arzt in Frankreich dort gesetzlich Krankenversicherte verarztet. Besuchen Sie eine ausschließliche Privatpraxis, könnte sich die Krankenkasse zuhause widersetzen, jene Kosten zu übernehmen.

Denken sie bitte auch daran, daß Unkosten für einen erforderlichen Rücktransport aus Frankreich von den gesetzlichen Krankenkassen typischerweise nicht erstattet würden. Hier empfiehlt sich auf jeden Fall immer eine Auslandskrankenversicherung. Wichtig wäre, daß dieser Auslandskrankenschutz medizinisch angemessene Rücktransporte aus Frankreich einschließt.

Übermittlung der Krankmeldung aus Frankreich an einen Arbeitgeber

Die Krankmeldung aus Frankreich muss mit der zeitsparendsten Methode an den Chef vermeldet werden. Das könnte zum Beispiel mit dem Telefon passieren. Im Einzugsgebiet der EU fallen schon seit geraumer Zeit keinerlei Roaming Gebühren mehr an, so dass ein Telefonanruf mit dem Mobiltelefon gebührenfrei ist. In sonstigen Ländern sollten Sie sich über die Gebühren schlau machen.

Heute wäre es jedoch oft sogar möglich, den Arbeitgeber mit E-Mail, WhatsApp bzw. SMS zu unterrichten. Dies wäre auch schnell genug für eine fristgemäße Meldung der Krankschreibung.

Gilt eine Krankschreibung aus Frankreich als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Wurden Sie von einem Arzt in Frankreich für arbeitsunfähig befunden, wäre es relevant, dass dies auf jenem Krankenschein erkennbar ist. Auf dem Krankenschein dürfte also nicht nur stehen: „verletzt“, sondern es sollte deutlich „arbeitsunfähig“ beschrieben sein.

Gemäß § 5 Absatz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) müsste der Chef in diesem Falle die ausländische Krankschreibung anerkennen. Eine Krankschreibung aus Frankreich sollte jedoch alle essentiellen Daten beinhalten, die auch ein deutscher Krankenschein enthält.

Der Chef trägt dann prinzipiell das Krankengeld und ersetzt auch die ausgefallenen Urlaubstage.

Vergessen Sie bitte auch auf keinen Fall, daß ein Durchschlag der Krankschreibung auch an ihre Krankenkasse gesendet werden sollte.

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