Arbeitsunfähig im Kroatien Urlaub – Was gilt es jetzt zu beachten?
Für viele ist der Jährliche Kroatien Urlaub stets ein Highlight. Gar nicht so selten werden Urlauber aber gerade in dieser Zeit krank und müssen ein paar Tage die Strandliege gegen das Hotelbett eintauschen. Nicht selten ist es die völlige Verausgabung vor dem Urlaub, die sich jetzt bitter rächt. Die ausgeschütteten Stresshormone schwächen das Abwehrsystem und prompt liegt man dann in seinem heißersehnten Jahresurlaub flach. Wer jetzt seine Krankheitstage vom Arbeitgeber gutgeschrieben haben möchte, muss allerdings auch in Kroatien einen Arzt aufsuchen, um seine Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitnehmer belegen zu können.
Was müssen Urlauber vorlegen, um in Kroatien ärztlich behandelt zu werden?
Im EU-Ausland und demnach auch in Kroatien sichert die Europäische Krankenversichertenkarte eine ärztliche Behandlung ab. Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte ist diese zu finden. Durchaus kann es allerdings vorkommen, dass die EHIC nicht akzeptiert wird. In diesem Fall werden Urlauber dann gegen Barzahlung behandelt. Wer hier auf Nummer sicher gehen möchte, sollte vor seinem Kroatien Urlaub eine private Auslandskrankenversicherung abschließen.
In der Regel sind Urlauber aber in Kroatien von ihrer deutschen gesetzlichen Krankenkasse abgesichert, wenn der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus in das Versorgungssystem des Reiselandes eingebunden ist. Demnach erhält man sämtliche notwendigen Leistungen der Krankenversicherung so, als wäre man in Kroatien selbst versichert. Leistungen, die aber bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden können, dürfen von der Krankenversicherung nicht im Ausland erbracht werden.
Arbeitsunfähigkeit in Kroatien belegen lassen
Wer in seinem Kroatien Urlaub krank wird und demnach im Normalfall nicht mehr arbeitsfähig ist, der kann seine Urlaubstage vom Arbeitgeber zurückerhalten, indem er sich in Kroatien eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lässt. Aus dieser muss hervorgehen, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist und auch die Dauer dieser muss schriftlich festgehalten sein. Nur mit einem ärztlichen Attest aus Kroatien hat der Urlauber das Recht seine Urlaubstage vom Arbeitnehmer gutgeschrieben zu bekommen.
Außerdem ist der Arbeitnehmer verpflichtet seinen Arbeitgeber von seiner Krankheit unverzüglich zu berichten. Dies kann vorab mittels E-Mail, Fax oder Telefon geschehen. Anschließend gilt es die Krankmeldung zum Arbeitgeber zu senden. Ein zweites Exemplar dieser muss zudem zur Krankenversicherung geschickt werden. Spätestens am vierten Krankheitstag muss das ärztliche Attest beim Arbeitgeber eingegangen sein, damit die Urlaubstage gutgeschrieben werden können.