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EU Jobbörse – Bewerben bei EU-Institutionen

Allgemeines zu einer Tätigkeit in den EU-Institutionen

Die Bediensteten der Europäischen Institutionen spiegeln die kulturelle Vielfalt der Mitgliedstaaten der Europäischen Union wider. Sie kommen aus allen 15 EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und dem Vereinigten Königreich. Europäische Beamte müssen sich daher in einem multikulturellen und vielsprachigen Arbeitsklima zurechtfinden.

Die Europäische Kommission beschäftigt derzeit rund 18.000 Beamte, davon 6200 Beamte im Höheren Dienst (A-Beamte). Die große Mehrzahl der Beschäftigen der Kommission ist in Brüssel tätig. Etwa 2000 Beamte arbeiten in Luxemburg und etwa 600 Beamte sind in den Delegationen der Kommission auf der ganzen Welt mit der Wahrnehmung politischer und wirtschaftlicher Aufgaben betraut.

Das Ratssekretariat beschäftigt derzeit insgesamt rund 2600 Beamte, davon allerdings nur knapp 320 im Höheren Dienst (A-Beamte). Alle Beamten des Ratssekretariats sind in Brüssel tätig.
Das Europäische Parlament beschäftigt rund 4.400 Beamte, davon 770 Beamte im Höheren Dienst (A-Beamte). Sie sind in Brüssel, Straßburg und Luxemburg tätig.

Eine nationale Quotenregelung, die für jeden Mitgliedstaat festlegt, wie viele Beamten er in die jeweilige Institution entsenden darf, gibt es nicht. Das Statut („Verordnungen und Regelungen für die Beamten und sonstigen Bediensteten bei den Europäischen Gemeinschaften“) fordert lediglich in Artikel 27, daß die Beamten der EU-Institutionen „unter den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten auf möglichst breiter geographischer Grundlage auszuwählen“ sind.

Laufbahnen in den EU-Institutionen

In den EU-Institutionen gibt es 4 Laufbahnen: A, B, C und D. Sie entsprechen in etwa den Laufbahnen des Höheren Dienstes (A), Gehobenen Dienstes (B), Mittleren Dienstes © und Einfachen Dienstes (D) im deutschen öffentlichen Dienst.

Angehende A-Beamte erwartet eine hochinteressante Tätigkeit mit wechselnden Aufgabenbereichen. Mögliche Arbeitsbereiche in der Kommission sind z.b. die Ausarbeitung einer neuen EU-Umweltgesetzgebung, die Teilnahme an Verhandlungen mit nicht-EU-Ländern oder die Mitarbeit in der Gemeinsamen Agrarpolitik.
Parallel zur Laufbahngruppe A gibt es die Sonderlaufbahngruppe LA für Übersetzer und Dolmetscher.

Beamte der Laufbahn B üben Sachbearbeitertätigkeiten aus. Bewerber für diese Laufbahngruppe müssen eine abgeschlossene höhere Schulbildung nachweisen. C-Beamte führen hauptsächlich Sekretariats- und Büroarbeiten aus. Bewerber müssen einen mittleren Schulabschluß nachweisen. D-Beamte üben Tätigkeiten als Amtgehilfen, Kraftfahrer, in Werkstätten oder in der Cafeteria aus. Bewerber müssen einen Hauptschulabschluß nachweisen.

Bezahlung

Die Bezahlung der Beamten bei Kommission, Rat und Europäischem Parlament ist im Statut festgelegt, die Gehälter werden jährlich gemäß einem genau festgelegten Schlüssel an die Gehaltsentwicklung im öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten angepaßt. Die aktuelle Gehaltstabelle (in Euro) findet sich im Amtsblatt L 327 vom 21.12.1999. Das Anfangsgrundgehalt für A-Beamte ohne Berufserfahrung (A8), Dienstaltersstufe 1 beträgt derzeit im Monat 3769,56 Euro (plus diverse Zulagen).

Allgemeines zu den Auswahlverfahren

Die Auswahlverfahren werden gemäß den Personalerfordernissen in Kommission, Ratssekretariat oder Europäischem Parlament in unregelmäßigen Abständen EU-weit bekanntgegeben (Adresse s. unter 5.) Die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren ist die einzige Möglichkeit, als Beamter auf Dauer in den europäischen Institutionen zu arbeiten. Direktbewerbungen auf Dauerstellen, d.h. Beamtenstellen, sind leider nicht möglich.

Die Auswahlverfahren werden in jeder Amtssprache abgehalten. Sie dauern vom Beginn des Verfahrens bis zur mündlichen Prüfung in der Regel ca. 1 Jahr.

Wer an den Auswahlverfahren teilnehmen möchte, muß die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen und die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (Hochschulabschluß einer bestimmten Fachrichtung etc.) erfüllen.

Sprachliche Voraussetzung für eine Bewerbung bei den EU-Institutionen ist die gründliche Kenntnis von zwei Amtsprachen – in den meisten Fällen heißt dies Muttersprache und eine Fremdsprache.

Die Altersgrenzen werden bislang für jedes Auswahlverfahren gesondert festgelegt. Bei Auswahlverfahren für A8 (ohne Berufserfahrung) bzw. A7/A6 (mit mind. Zweijähriger Berufserfahrung) lag die Altersgrenze in der Regel bei 35 Jahren. Die Kommission beabsichtigt jedoch, die Altersgrenze für Bewerber ganz abzuschaffen.

Hochschulabsolventen ohne Berufserfahrung können sich bei den EU-Institutionen um eine Stelle in der Laufbahngruppe A 8 bewerben, Hochschulabsolventen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung für die Laufbahngruppe A7/A6. Bei Juristen zählen weitere Studien ab dem ersten Staatsexamen übrigens als Berufserfahrung.

Um eine Vorstellung zu bekommen, wie die Ausschreibung für ein Auswahlverfahren aussieht, können Sie sich einmal die Ausschreibung für die Auswahlverfahren KOM/A/8/98 – KOM/A/12/98 ansehen (Amtsblatt Serie C 97A vom 31.03.1998).

Wo werden die Auswahlverfahren bekanntgegeben?

Die einzelnen Auswahlverfahren werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in der Serie C (Anhang A) veröffentlicht. Die Auswahlverfahren werden jeweils mit den spezifischen Anforderungen für das Tätigkeitsfeld, für das das Auswahlverfahren durchgeführt werden soll (also z.B. deutsche Sprachkenntnisse, Abschluß in deutschem Recht, Berufserfahrung etc.) bekanntgegeben.

Es besteht die Möglichkeit, das Amtsblatt C „Stellenausschreibungen“ als Abonnement für 30 Euro pro Jahr zu abonnieren. Wer an einer Bewerbung bei den EU-Institutionen interessiert ist, sollte dies unbedingt tun. Das Amtsblatt ist zwar auch im Internet einsehbar, es erscheint allerdings praktisch täglich – da kann es leicht passieren, daß man das entscheidenden Amtsblatt übersieht. Im Amtsblatt C werden alle Auswahlverfahren auch für die übrigen Europäischen Institutionen (Ratssekretariat, Europäisches Parlament, Europäischer Gerichtshof etc) veröffentlicht. Wer das Amtsblatt Serie C abonniert, bekommt nur diejenigen Ausgaben, in denen tatsächlich Auswahlverfahren oder Stellenausschreibungen veröffentlicht werden und erhält automatisch auch die erforderlichen Bewerbungsunterlagen.

Adresse für den Bezug: Verlag Bundesanzeiger, Breite Straße 78-80, 50445 Köln; Tel. (0221) 97 66 80 (unter dem Stichwort: Amtsblatt, Serie C „Allgemeine Auswahlverfahren“).

Informationen über aktuelle und geplante Auswahlverfahren sind auch unter der folgenden Adresse im Internet abrufbar:
http://www.europa.eu.int/epso/

Die Liste der geplanten Auswahlverfahren (Aktualisierung jeweils im April und November) kann hilfreich sein, dort sind auch jeweils zu den einzelnen geplanten Verfahren Telefonnummern angegeben, unter denen zusätzliche Informationen erhältlich sind.

Das Amtsblatt kann als Einzelausgabe auch direkt bei den Vertretungen der Europäischen Kommission (Adressen für Deutschland im Anhang) bzw. beim jeweils ausschreibenden Organ bei Erscheinen kostenlos angefordert werden.

Ablauf der Auswahlverfahren am Beispiel der Europäischen Kommission

Die Auswahlverfahren der Kommission bestehen aus drei Teilen – Vorauswahltest, schriftliche Prüfung und mündliche Prüfung. Bewerber müssen jeden Prüfungsteil erfolgreich durchlaufen, bevor sie zum nächsten Teil zugelassen werden.

Die Kommission geht zunehmend dazu über, sogenannte „Spezialconcours“ (im Gegensatz zum klassischen „Concours général“) zu veranstalten. Darunter versteht man Concours für einen bestimmten Tätigkeitsbereich in der Kommission. 1998 gab es z.B. Auswahlverfahren für Wirtschaft und Statistik, Auswahlverfahren für Außenbeziehungen und Verwaltung der Hilfe für Drittstaaten sowie Auswahlverfahren für Recht und allgemeine Verwaltung. Erfolgreiche Teilnehmer an solchen Spezialconcours werden aber dennoch auch in anderen Tätigkeitsbereichen in der Kommission eingesetzt.

Im ersten Teil des Auswahlverfahrens wird ein Vorauswahltest – meist als multiple-choice Test – durchgeführt. Die Vorauswahltests dienen dazu, die große Anzahl der Bewerber (Auswahlverfahren 1998: rund 30.000 Bewerber EU-weit) auf ein vernünftiges Verhältnis zur Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze zu reduzieren (Auswahlverfahren 1998: 469 Plätze auf den Reservelisten).

Die Anzahl der Bewerber, die nach dem Vorauswahltest für die schriftliche Prüfung zugelassen wird, ist ca. viermal so hoch wie die zur Verfügung stehenden Plätze. Als Faustregel gilt, daß etwa die Hälfe der Teilnehmer an der schriftlichen Prüfung in die mündliche Prüfung weiterkommen,und wiederum die Hälte der Teilnehmer an der mündlichen Prüfung auf die Reservelisten aufgenommen werden und das Auswahlverfahren damit bestanden haben (zu den Reservelisten siehe unter )

Die Zahlenverhältnisse zeigen, daß die Erfolgschancen derjenigen, die den Vorauswahltest bestanden haben, bereits sehr gestiegen sind. Daher ist ist es wichtig, diese erste Prüfungsphase nicht zu unterschätzen und sich sorgfältig darauf vorzubereiten.

Nachfolgend ein Zahlenbeispiel aus einem 1998 durchgeführten Auswahlverfahren (A/11/98: Recht und öffentliche Verwaltung ohne Berufserfahrung ).

  • Zum Vorauswahltest zugelassene Bewerber (EU-weit): 11636
  • Teilnehmer am Vorauswahltest: 5971
  • Weitergekommen in die schriftliche Prüfung: 385
  • Weitergekommen in die mündliche Prüfung: 221
  • Reserveliste (bestanden) 123

Auffällig ist an diesen Zahlen, daß zahlreiche Bewerber sich zwar zur Prüfung anmelden, dann aber doch nicht teilnehmen.

Vorauswahltest

Die genauen Prüfungsgebiete für die Vorauswahltests werden zusammen mit der Ausschreibung des Auswahlverfahrens im Amtsblatt bekanntgegeben. Im allgemeinen besteht der Test jedoch aus folgenden Teilgebieten:

  • Allgemeine Europakenntnisse: Abgefragt werden allgemeine Kenntnisse über Europa (Zeitgeschehen, Politik, Geographie, Wirtschaft, Naturwissenschaften etc.) und spezifische Kenntnisse über die Geschichte und die Institutionen der EU.
  • Sprachtest: In diesem Test werden anhand von multiple-choice- Fragen Kenntnisse in der vom Bewerber angegebenen zweiten Gemeinschaftssprache geprüft.
  • Logiktest: Dieser Prüfungsteil ist nicht Bestandteil aller Vorauswahltests, sollte er Teil der Vorauswahltest sein, wird dies im Amtsblatt angekündigt. Er ähnelt Logikfragen in Intelligenztests. Vorherige Übung ist für diese Art Test sehr hilfreich.

Schriftliche Prüfung

In der schriftlichen Prüfung sind Aufsätze zu unterschiedlichen Fragestellungen zu schreiben. Die Anzahl der Aufsätze und (grob umrissen) die Themenstellung wird jeweils in der Ausschreibung des Auswahlverfahrens im Amtsblatt bekanntgegeben. Mögliche Aufgaben sind z.B.:

  • Aufsatz zu allgemeinen Fragen: Hier können Betrachtungen zu allgemeinen Fragen der EU verlangt werden, etwa zur EU-Erweiterung. Die Fragen können jedoch sehr vielfältig sein. Geprüft wird auch die Fähigkeit, sich schriftlich auszudrücken, Gedanken zu entwickeln und dabei eine klar strukturierte Argumentation aufzubauen.
  • Speziallistenfragen: Je nach Aufgabengebiet, für das das Auswahlverfahren durchgeführt wird, z.B. Recht und Verwaltung oder Wirtschaft und Statistik oder Außenbeziehungen, ist es auch möglich, daß Aufgaben zum erforderlichen Spezialwissen gestellt werden.
  • Fallstudie: Bei dieser Aufgabenstellung muß ein Dossier über eine Tätigkeit der Gemeinschaften beurteilt bzw. kommentiert werden.
  • Sprachtest: In der Regel wird auch die schriftliche Behandlung eines allgemeinen Themas in der zweiten vom Bewerber angegebenen Gemeinschaftssprache verlangt, um die schriftliche Ausdrucksfähigkeit in dieser Sprache zu testen.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung findet in der Regel in Brüssel statt und dauert pro Kandidat zwischen 30 und 45 Minuten. Dem aus mehreren Personen zusammengesetzten Prüfungsausschuß geht es darum, sich ein Bild von den Bewerbern zu machen. Nach Art eines Bewerbungsgespräches werden die Motivation und das persönliche Engagement der Kandidaten erfragt. Es sind aber auch Fragen zur Prüfung des Allgemein- und Europawissens der Kandidaten zu erwarten. Meist wird auch die Fähigkeit zum mündlichen Ausdruck in der vom Bewerber angegebenen zweiten Gemeinschaftssprache geprüft. Grundsätzlich wird die Prüfung jedoch in der Muttersprache des Bewerbers abgehalten. Da sich der Prüfungsausschuß jedoch aus Angehörigen unterschiedlicher EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt, werden die Fragen der Prüfer und die Antworten des Bewerbers simultan gedolmetscht.

Auswahlverfahren von Ratssekretariat und Europäischem Parlament

Die Auswahlverfahren des Ratssekretariat und des Europäischen Parlaments sind grundsätzlich genauso aufgebaut wie das Auswahlverfahren der Kommission. Sie bestehen aus einem Vorauswahltest, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

Einen wichtigen Unterschied gibt es allerdings: Ratssekretariat und Parlament veranstalten bislang keine Auswahlverfahren nach Fachgebieten sondern Auswahlverfahren nach Sprachen.
Es gibt unterschiedliche Auswahlverfahren in allen 11 Amtssprachen der Gemeinschaft: deutsch, englisch, französisch, italienisch, spanisch, portugiesisch, griechisch, niederländisch, finnisch, schwedisch, dänisch. In der Regel bewirbt man sich für ein Auswahlverfahren in seiner Muttersprache. Wer aber z.B. zweisprachig aufgewachsen ist oder eine andere Amtssprache als deutsch sehr gut beherrscht, kann auch an einem nicht-deutschen Auswahlverfahren teilnehmen, konkurriert dann allerdings mit Muttersprachlern um einen Platz auf der Reserveliste.

Nach dem bestandenen Auswahlverfahren

Erfolgreiche Teilnehmer an den Auswahlverfahren werden zunächst auf sog. Reservelisten aufgenommen. Die Reservelisten werden im Amtsblatt Serie C veröffentlicht.
Sie sind in der Regel befristet – zunächst meist bis zum Jahresende des Jahres der Veröffentlichung. Die Reservelisten wurden aber bisher immer so lange verlängert, bis zumindest der Großteil der Kandidaten auf der Liste eine Anstellung gefunden hatte.

Eine sofortige Einstellungsgarantie gibt es nicht. Wie lange es von der Veröffentlichung der Reserveliste bis zur tatsächlichen Einstellung in jeweiligen EU-Institution dauert, hängt einerseits vom Personalbedarf, andererseits aber auch vom Engagement des Bewerbers ab. Es lohnt sich, sich aktiv um Vorstellungsgespräche bei verschiedenen Generaldirektionen zu bemühen. Diese Strategie führt meist zu einer viel schnelleren Einstellung als das Warten auf eine Benachrichtigung durch die Kommission.

Erfolgreiche Teilnehmer an den Auswahlverfahren werden von der Bundesregierung angeschrieben und bekommen Hilfestellung bei der Suche nach einer Stelle in der Kommission sowie Informationen über die Möglichkeit, befristet in einem der Bundesministerien – z.B. im Auswärtigen Amt, Finanzministerium, Wirtschaftsministerium etc. oder auch in einem Länderministerium zu arbeiten, um Wartezeiten zu überbrücken.

Grundsätzlich ist es möglich, von der Reserveliste einer EU-Institution, z.B. des Ratssekretariats, in eine andere Institution, z.B. die Kommission, zu wechseln. Die Institution, die die Reserveliste führt, muß dem Wechsel jedoch zustimmen. Vor allem in Fällen, wo jemandem nach längerer Wartezeit auf der Reserveliste noch immer keine Tätigkeit in der betreffenden Institution angeboten wurde, wird solch ein Wechsel problemlos genehmigt.

Anhang / Nützliche Adressen

Allgemeine Informationen für die Bewerbung bei internationalen Organisationen:

  • Büro Führungskräfte zu Internationalen OrganisationenVillemombler Str. 76
    53123 Bonn
    Tel. (0228) 713-0
    Fax: 0228-713-111
    E-mail: zav.bfio@t-online.de

Informationen zu den Auswahlverfahren:

  • Europäische Kommission, Info-Einstellung,
    200, rue de la Loi
    B-1049 Brüssel
    von 9.00 bis 16.00 Uhr – Tel. (0032) (2) 299 31 31 Fax: – 295 74 88

    Internet: http://europa.eu.int/en/comm/dg09/concours/fr/526.htm

    Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin:
    Unter den Linden 78
    10117 Berlin
    Tel. (030) 2280 2000
    Fax -2280 2222
    Internet: http://www.eu-kommission.de

    Vertretung der Europäischen Kommission in Bonn:
    Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
    53113 Bonn
    Tel. (0228) 530090
    Fax -5300950

    Vertretung der Europäischen Kommission in München:
    Eberhardtstr. 27
    80331 München
    Tel. (089) 202 10 11
    Fax -202 10 15

Die Einstellung von Forschern und wissenschaftlichen Beamten der Europäischen Kommission obliegt der folgenden Dienststelle:

Europäische Kommission, Sekretariat der Ausleseausschüsse Forschung, SDME 4/31
Rue Montoyer 75
B-1049 Brüssel
Internet: http://europa.eu.int/comm/dg12/selectio.html

Informationen über eine Karriere als Dolmetscher:

Europäische Kommission, Gemeinsamer Dolmetscher-Konferenzdienst:
200, rue de la Loi
B-1049 Brüssel
Nur Fax: (0032) (2) 296 43 06

Informationen über eine Karriere als Übersetzer:

Europäische Kommission, Übersetzungsdienst,
SdT 1
200, rue de la Loi
B-1049 Brüssel
Tel.: (0032) (2) 295 62 20
Fax: – 295 65 03

  • Rat der Europäischen UnionAbteilung Einstellung,
    175, rue de la Loi
    B-1048 Brüssel
    Tel. (0032) (2) 285 66 74
    Fax 285 66 76
    Internet: http://ue.eu.int
  • Europäisches Parlament, Plateau de Kirchberg,
    L.2929 Luxembourg
    Tel. (00352) 43001
    Abteilung Auswahlverfahren. Tel. (00352) 4300 23944 montags, dienstags und donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr
    Fax – 4300 27740
    Internet: http://www.europarl.eu.int/competitions/default_de.htm

Informationsbüro des Europäischen Parlaments in Deutschland:

Unter den Linden 78
10117 Berlin
Tel. (030) 2280 1000
Fax – 2280 1111

Informationen zu einer Tätigkeit als Mitarbeiter der im Europäischen Parlament vertretenen Fraktionen:

  • Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und
    europäischer Demokraten (PPE-DE)
  • Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas (PSE)
  • Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas (ELDR)
  • Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz (Verts/ALE)
  • Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL)
  • Fraktion Union für das Europa der Nationen (UEN)
  • Technische Fraktion der unabhängigen Abgeordneten (TDI)
  • Fraktion für das Europa der Demokratien und der Unterschiede (EDD)
  • Fraktionslos (NI)

Adresse:

Generalsekretariat der Fraktion (Name der Partei); Europäisches Parlament
Rue Wiertz
B-1047 Brüssel

  • Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (einschließlich des Gerichts erster Instanz) Personalabteilung
    Boulevard Konrad Adenauer
    L-2925 Luxemburg
    Tel. (00352) 4303 3660
    Fax 4303 2710; dienstags, mittwochs und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr

    Internet: http://curia.eu.int
  • Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften, Personalabteilung,
    12, rue Alcide de Gasperi
    L-1615 Luxemburg
    Tel. (00352) 4398 45656, -359 oder -764
    Fax -4398 46981
    Internet: http://www.eca.eu.int
  • Wirtschafts- und Sozialausschuß der Europäischen Gemeinschaften,
    Abteilung Einstellung
    2, rue Ravenstein
    B-1000 Brüssel
    Tel. (00322) 546 95 93
    Fax -546 97 71
    Internet: http://www.esc.eu.int
  • Ausschuß der Regionen
    2, rue Ravensein
    B-1000 Brüssel
    Tel. (00322) 282 21 12, 282 21 02
    Fax -282 20 13
    Internet: http://www.cor.eu.int

Die folgenden Institutionen haben besondere Einstellungsverfahren:

  • Europäische Zentralbank (EZB)
    Postanschrift: Postfach 16 03 19
    D-60066 Frankfurt am Main
    Tel. (0049)69 1344 0
    Fax (Zentrale) -1344 6000
    Internet: http://www.ecb.int
  • Europäische Investitionsbank (EIB)
    100, boulevard Konrad Adenauer
    L.2950 Luxemburg
    Tel. (00352) 43 791
    Fax – 43 77 04
    Internet: http://www.bei.org/
  • Europäischer Bürgerbeauftragter
    1, avenue du Président Schuman
    Postanschrift: B.P. 403
    F-67001 Strasburg Cédex
    Tel. (0033) 3 88 17 23 13
    Fax – 3 88 17 90 62
    Internet: http://www.euro-ombudsman.eu.int
  • Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen, Agenturen, Stiftungen und Zentren: Eine Liste mit den dementsprechenden Adressen findet sich im Internet
    http://www.europa.eu.int/en/agencies.html
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