Möchte man in Deutschland wild campen bzw autarkes Camping betreiben, gilt es sehr viele Paragraphen zu beachten. Im heute vorgestellten Video beschäftigt sich DF-OutdoorVideos mit dem Paragraphendschungel und den verschiedenen Genehmigungen, die man für autarkes Camping einholen muss.
Im Video wird auf die einzelnen Gesetzestexte näher eingegangen. Interessant sind diese Gesetzestexte vor allem für Camper über 18 Jahre, die keinen Angelschein, Waffenschein , Jagdschein haben, oder über irgendwelche anderen Genehmigungen verfügen.
Gewisse Verbote in autarken Camping oder Wildcamping kann man umgehen, indem man sich vorab diverse Genehmigungen einholt. Doch das ist ein großer bürokratischer Aufwand, den die meisten wohl scheuen werden. Wenn man z.b. auf einem nicht genehmigten Campingplatz Feuer machen möchte, oder ein Zelt aufstellen möchte., braucht man hierfür eine Genehmigung.
Oft ist man aber unterwegs und und weiß am Morgen ja noch gar nicht, wo man sich am Abend aufhalten wird. Das Einholen einer Genehmigung entfällt hier also von vorne rein. Hinzu kommt noch, dass die Gesetzeslage in den verschiedenen Bundesländern auch nicht einheitlich geregelt ist. Es gibt EU-Vorgaben, die natürlich umgesetzt werden müssen. Aber die Bundesländer haben teilweise auch die Hoheit über ihre Verordnungen und nutzen diese natürlich auch.
So können im Video gewisse Dinge als verboten Angegeben werden, die dann in manchen Bundesländern aber erlaubt sind.
Die im Bio vorgestellten Gesetzestexte und Bestimmungen stellen keine Rechtsberatung dar. Rechtsberatung darf man in Deutschland nur, wenn man auch ein Rechtsanwalt ist. Die im Video gemachten Aussagen sind ohne Gewähr und nur vom Ersteller des Videos aus seiner Sicht befolgt die Regeln und Verordnungen.
In Kapitel 1 wird sich mit Verordnungen zu Waffen, Messern und Werkzeugen befasst.
Im Outdoorbereich hat man so gut wie immer ein Messer dabei, aber ist das überhaupt erlaubt? Was zählt hier noch als Haus als übliches Messer und was schon als Waffe. Geregelt ist das in Paragraph 1 Waffenschutzgesetz, Absatz 2:
Waffen sind tragbare Gegenstände,
a)
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b)
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Ein normales Küchenmesser kann man von einem Messer, das als Waffe gilt, nur dadurch unterscheiden, dass es seinem Zweck nach nicht als Waffe gedacht war. Messer die beispielsweise eine feste Klinge länger als 12 cmoder einhändig festellbare Klinge haben, dürften laut Gesetz nicht mitgeführt werden.
Mehr und genaueres dazu finden Sie in oben eingefügtem Video.
Kapitel 2 Jagen und Fallen stellen
Zum Thema jagen und Fallenstein orientiert man sich im Video am Bundesland Bayern. Grundlage sind verschiedene Gesetze wie z.b. das Bundesjagdgesetz und das Landesjagdgesetz, in diesem Falle das bayerische Jagdgesetz. Dazu kommen noch Verordnungen zur Ausführung des bayerischen Jagdgesetzes. Die Regelung in den anderen deutschen Bundesländern sind recht ähnlich.
Nur wer ein Jagdrecht besitzt, darf auch jagen. In Paragraph 1 Jagdgesetz finden wir folgendes:
(1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
(4) Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
(5) Das Recht zur Aneignung von Wild umfaßt auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.
(1) Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, sind:
1.
Haarwild
2.
Federwild
etc…
Bitte sehen Sie sich das ausführliche Video an, bevor Sie einen autarken Camping Trip planen. Es gibt wirklich vieles zu beachten.
- Quelle: Youtube Video, Untertitel des oben aufgeführten Beitrages für Hörgeschädigte