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Krankschreibung aus der Türkei – Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei Krankmeldung

Krank im Türkei Urlaub

Jedes Jahr verbringen viele Deutsche ihren Jahresurlaub in der Türkei. Sonne, Strand und Meer sollen hier für Erholung sorgen. Gar nicht so selten tauschen Urlauber dann aber ein paar Tage die Strandliege gegen das Hotelbett ein, weil sie sich eine Krankheit eingefangen haben. Ein Desaster, aber leider nicht zu ändern. Wer jetzt seine Krankheitstage im Urlaub vom Arbeitgeber gutgeschrieben haben möchte, der kommt dann auch nicht umhin einen Arzt in der Türkei aufzusuchen. Nur mit Hilfe eines ärztlichen Attests ist es nun einmal möglich die Urlaubstage zurückzubekommen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus der Türkei

Hier in Deutschland ist die Krankmeldung ein gelber Schein, welcher in der Regel auch gleich einen Durchdruck für die Krankenkasse enthält. In der Türkei wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigng wahrscheinlich ein wenig anders aussehen und beinhaltet eventuell kein zweites Exemplar. Dies ist aber meist nicht weiter tragisch, denn wichtig ist es, dass der behandelnde Arzt aus der Türkei das Attest mit allen nötigen Angaben versieht. Es gilt somit darauf zu achten, dass hier die Arbeitsunfähigkeit schriftlich festgehalten wurde. Auch die voraussichtliche Dauer der Erkrankung muss auf dieser ärztlichen Bescheinigung zu finden sein. Gleiches gilt für den Namen des Patienten sowie die Versicherungsnummer und der Stempel der Praxis.

Sollte die türkische Krankmeldung keine Durchschrift enthalten, gilt es die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu kopieren. Ein Exemplar gilt es dann innerhalb von drei Werktagen zum Arbeitgeber zu senden. Das zweite Exemplar muss hingegen zur Gesetzlichen Krankenversicherung geschickt werden. Da der Postweg aus der Türkei unter Umständen länger dauern kann, ist es außerdem ratsam seinen Arbeitnehmer telefonisch oder per E-Mail davon in Kenntnis zu setzen, dass man im Türkei Urlaub krankgeschrieben wurde. Sind alles diese Maßnahmen mit Erfolg in die Wege geleitet geworden, können Arbeitnehmer davon ausgehen ihre Urlaubstage in denen sie krankgeschrieben waren vom Arbeitgeber zurückzuerhalten.

Zahlung der Behandlung im Urlaub

Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, sollte im Auslandsurlaub darauf achten, dass die Kosten bei einer ärztlichen Behandlung von der EHIC übernommen werden. Dies ist nicht immer der Fall, so dass es sich im Vorfeld darüber zu informieren gilt. Eine zuvor abgeschlossene Auslandskrankenversicherung kann hier die nötige Sicherheit mitbringen. Diese muss ein jeder Urlauber allerdings separat abschließen.

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