Home / Gesundheit / Krankschreibung aus Dschibuti – Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei Krankmeldung

Krankschreibung aus Dschibuti – Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei Krankmeldung

Krankmeldung aus dem Urlaub in Dschibuti

Gerade, wenn man in seinem langersehnten Auslandsurlaub krank wird, ist das mehr als ärgerlich. Wer dann sogar zum Arzt oder in ein Krankenhaus muss und das dann vielleicht in Dschibuti, muss sich dann auch noch Gedanken darum machen, ob die Krankenversicherung hier überhaupt greift. Zudem ist die Krankmeldung aus Dschibuti nicht zu vergessen, wenn man im Urlaub tatsächlich krankgeschrieben wird. Diese ist verpflichtend, wenn man mit derselben Erkrankung zu Hause arbeitsunfähig geschrieben worden wäre.

Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist dieser dazu verpflichtet seinem Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer sowie die Adresse des Aufenthaltsortes in der schnellstmöglichen Art zu übermitteln. Gleiches gilt für die Krankenkasse.

Die Kosten für die Übermittlung der Krankmeldung muss der Arbeitgeber tragen

Ein Anruf beim Arbeitgeber ist in der Regel die schnellste Möglichkeit seinen Arbeitgeber von der Arbeitsunfähigkeit im Urlaub in Kenntnis zu setzen. Wer sich zu diesem Zeitpunkt gerade in Dschibuti aufhält, muss sich um die eventuellen hohen Telefonkosten keine Gedanken machen, denn diese muss der Arbeitgeber übernehmen. Unter Umständen ist es zudem ebenso möglich eine E-Mail oder eine SMS zu schreiben. Wichtig ist hier im Grunde nur, dass die Mitteilung direkt an den Arbeitgeber oder an die Personalabteilung geht.

Ist eine schriftliche Krankmeldung immer von Nöten?

Ja, wer im Urlaub arbeitsunfähig ist, kommt auch hier nicht um einen Arztbesuch herum und das ab dem ersten Tag der Erkrankung. Schließlich ist der Arbeitnehmer nur auf diese Weise fähig seine Urlaubstage an denen er krank war nachzuweisen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem ausländischen Arzt hat im Grunde denselben Beweiswert, wie eine Krankmeldung von einem deutschen Mediziner. Das ärztliche Attest muss lediglich alle nötigen Angaben enthalten. Ist dies der Fall muss der Arbeitgeber auch einen Krankenschein aus Dschibuti anstandslos akzeptieren.

Ist der Arbeitgeber vom Urlaubsort über die Krankmeldung informiert, gilt es die Arbeitsunfähigkeit so schnell wie möglich nachzureichen. Eine gesetzliche Frist dafür gibt es allerdings nicht. Demnach ist es ebenso möglich die Krankmeldung nachzureichen sobald man aus dem Urlaub zurückkehrt. Innerhalb der EU besteht außerdem die Möglichkeit die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei einer Krankenversicherung im Urlaub abzugeben. Diese reichen die Krankmeldung dann weiter.

4.9/5 - (35 votes)