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Krankschreibung aus Luxemburg – Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei Krankmeldung

Krank im Urlaub in Luxemburg – Braucht man eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Urlaub in der Fremde ist stets ein Grund zur Freude. Doch was passiert, wenn man in seinem Urlaub in Luxemburg plötzlich krank wird? Sind die Urlaubstage jetzt verloren? Die Antwort lautet: Nein, denn wie in einem normalen Krankheitsfall zu Hause braucht es eigentlich nur eine entsprechende Krankschreibung und schon bleiben die Urlaubstage bei Krankheit bestehen und können somit zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden. Das heißt, man muss in Luxemburg einen Arzt aufsuchen, der eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt.

Diese Punkte gilt es zu beachten, wenn man in seinem Luxemburg Urlaub krank wird:

  • Ab dem ersten Tag sind Erkrankungen im Luxemburg Urlaub mit einer entsprechenden Bescheinigung nachzuweisen. Die Krankmeldung muss allerdings nicht nur eine Erkrankung, sondern ausdrücklich eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit beinhalten. Lediglich, wenn kein Arzt in greifbarer Nähe ist, wie es in sehr abgelegenen Regionen der Fall sein kann, kann die Krankheit unter Umständen durch Zeugen bestätigt werden.
  • Sowohl über die Arbeitsunfähigkeit, als auch über die Dauer dieser gilt es seinen Arbeitgeber sofort zu informieren. Nach Möglichkeit geschieht dies bereits am ersten Tag. Wer diese Mitteilung nicht tätigt, gefährdet seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Verlängert sich außerdem die Krankheitsdauer müssen Arbeitnehmer diese ebenfalls unverzüglich ihrem Arbeitgeber mitteilen. Auf Nachfrage ist dem Arbeitgeber
    zudem die Urlaubsanschrift mitzuteilen.
  • In der Regel gibt es keine gesetzliche Frist zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber. Spätestens am vierten Krankheitstag sollte diese allerdings beim Arbeitgeber angekommen sein. Im Urlaub kann dies eventuell problematisch werden. Sicherheitshalber empfiehlt es sich daher im Vorfeld die Krankmeldung per Fax zu senden und den Sendebericht gut aufzubewahren. Der Arbeitgeber kann bis zu Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Lohnfortzahlung verweigern.
  • Zudem gilt es ein Exemplar der Krankmeldung an die zuständige Krankenversicherung zu schicken. Nicht immer gibt es vom Arzt in der Fremde zwei Exemplare der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. In einem solchen Fall gilt es diese zu kopieren.

Bestimmte Voraussetzungen erfüllen und die Urlaubstage bleiben erhalten

Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt worden, darf der Arbeitgeber die Krankheitstage nicht auf den Urlaub anrechnen. In solchen Fällen haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihnen die Urlaubstage gutgeschrieben werden, so dass diese zu einer anderen Zeit zur Erholung genutzt werden können. Der Urlaub muss dann allerdings erneut beantragt sowie genehmigt werden. Keinesfalls darf ein Arbeitnehmer einfach seinen Urlaub eigenständig verlängern.

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