Ist eine Krankschreibung aus Malta anerkannt?
Wenn man sich monatelang auf seinen Jahresurlaub in Malta gefreut hat, wäre es ehrlich gesagt eine Katastrophe, wenn man in Malta krank wird. Wenn eine Krankheit noch dazu führt, dass man arbeitsunfähig würde, muss man unbedingt einen Arzt in Malta aufsuchen.
Der Arbeitgeber und die Krankenversicherung muss auf dem schnellsten Wege über die Erkrankung in Malta informiert werden. Zu diesem Thema weiter unten mehr.
Bezahlt die Krankenkasse die Arztkosten oder das Krankenhaus in Malta?
Vielleicht käme ihre Krankenversicherung leider nicht für die Gesamtheit der verordneten Therapien in Malta auf. Im Bereich der Europäischen Gemeinschaft haben sie die Absicherung der gesetzlichen Krankenkasse wie in Deutschland.
Zusätzlich haben manche Länder ein besonderes Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland:
- Nordmazedonien
- Schweiz
- Serbien
- Montenegro
- Island
- Norwegen
Hier hat der Gast auch gesetzlichen Schutz durch die Krankenversicherung.
Berücksichtigen sie indessen bitte, dass von der heimischen Krankenkasse nur Leistungen in Malta bezahlt werden, die auch in Deutschland versichert wären.
Wenn jemand sich in einem Land, außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise der am Anfang des Textes genannten Ausnahmen, aufhält, braucht irgendjemand unvermeidlich eine Auslandskrankenversicherung. Eine Auslandskrankenversicherung müsste vor Antritt der Reise abgeschlossen werden.
Der Urlauber sollte fernerhin darauf achtgeben, daß der involvierte Arzt in Malta dort gesetzlich Krankenversicherte therapiert. Wählen Sie eine reine Privatpraxis, könnte sich die Krankenkasse daheim quer stellen, ihre Kosten zu bezahlen.
Überlegen Sie sich bitte auch, daß Aufwendungen für einen erforderlichen Rücktransport aus Malta von den gesetzlichen Krankenversicherungen typischerweise leider nicht erstattet werden. Hier empfiehlt sich auf jeden Fall immer die Auslandskrankenversicherung. Bedeutsam ist, dass dieser Auslandskrankenschutz medizinisch sinnvolle Rücktransporte aus Malta beinhaltet.
Meldung der Krankschreibung aus Malta an Ihren Arbeitgeber
Eine Krankmeldung aus Malta müsste auf dem direktsten Weg an den Arbeitgeber vermeldet werden. Das könnte beispielsweise mit dem Telefon erfolgen. Im Einzugsgebiet der Europäischen Union fallen bereits seit geraumer Zeit keinerlei Roaming Gebühren mehr an, so dass der Anruf mit dem Mobiltelefon kostenlos ist. In anderen Ländern müssten Sie sich nach den Kosten für ein Telefonat erkundigen.
Inzwischen wäre es aber oft auch im Bereich des Möglichen, den Chef per WhatsApp, SMS beziehungsweise E-Mail zu benachrichtigen. Das wäre auch schnell genug für die termingerechte Übermittlung der Krankmeldung.
Gilt der Krankenschein aus Malta als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Hat Sie ein Doktor in Malta für arbeitsunfähig erklärt, ist es essenziell, dass dies aus einem Krankenschein hervorgeht. Auf dem Krankenschein dürfte also auf keinen Fall nur geschrieben stehen: „verletzt“, sondern es müsste klar und deutlich „arbeitsunfähig“ beschrieben sein.
Gemäß § 5 Absatz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) müsste der Chef hier die ausländische Krankschreibung akzeptieren. Eine Krankschreibung aus Malta sollte allerdings alle unverzichtbaren Informationen umfassen, die auch eine deutscher Krankschreibung enthält.
Der Chef trägt dann in der Regel das Krankengeld und vergütet auch die entsprechenden Urlaubstage.
Vergessen Sie bitte auch auf keinen Fall, daß ein Durchschlag der Krankschreibung ebenfalls an ihre Krankenversicherung abgeschickt werden müsste.