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Krankmeldung aus Norwegen - Belege für eine Arbeitsunfähigkeit bei Krankschreibung

Krankmeldung aus Norwegen – Belege für eine Arbeitsunfähigkeit bei Krankschreibung

Ist eine Krankmeldung aus Norwegen rechtsgültig?

Wenn man sich wochenlang auf einen Jahresurlaub in Norwegen vorbereitet hat, wäre es wirklich katastrophal, wenn man in Norwegen krank wird. Sobald diese Erkrankung noch dazu führt, daß der Reisende arbeitsunfähig wäre, muss er unbedingt einen Mediziner in Norwegen aufsuchen.

Ein Vorgesetzter in Ihrer Firma und die Krankenkasse müsste auf dem schnellsten Wege über eine Krankheit in Norwegen informiert werden. Zu diesem Thema später mehr.

Erstattet eine Krankenversicherung die Arztkosten oder eine stationäre Behandlung in Norwegen?

Vielleicht käme die Krankenkasse leider Gottes nicht für alle therapeutischen Maßnahmen in Norwegen auf. Innerhalb der Europäischen Union besitzen sie den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung wie in der Bundesrepublik Deutschland.

Ergänzend haben verschiedene Länder ein spezielles Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland:

  • Island
  • Schweiz
  • Nordmazedonien
  • Serbien
  • Norwegen
  • Montenegro

Hier hat der Urlauber gleichfalls einen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz.

Berücksichtigen sie dessen ungeachtet, dass von der heimischen Krankenkasse nur Leistungen in Norwegen bezahlt werden, die auch in der Bundesrepublik versichert wären.

Sobald man sich in einem Staat, außerhalb der Europäischen Union beziehungsweise der oben benannten Ausnahmen, befindet, benötigt man unvermeidlich einen Auslandskrankenschutz. Eine Auslandskrankenversicherung müsste vor Antritt der Fahrt abgeschlossen werden.

Man muss ebenfalls darauf achten, dass der therapierende Doktor in Norwegen in der Arztpraxis gesetzlich Krankenversicherte therapiert. Besuchen Sie eine ausschließliche Privatpraxis, könnte sich die Krankenversicherung daheim weigern, ihre Ausgaben zu übernehmen.

Überlegen Sie sich bitte auch, daß Aufwendungen für einen unvermeidlichen Rücktransport aus Norwegen von den gesetzlichen Krankenversicherungen im Normalfall auf keinen Fall übernommen werden. Hier empfiehlt sich auf jeden Fall immer einen Auslandskrankenschutz. Wichtig ist, dass dieser Auslandskrankenschutz therapeutisch angemessene Rücktransporte aus Norwegen beinhaltet.

Übermittlung der Krankschreibung aus Norwegen an einen Arbeitgeber

Eine Krankschreibung aus Norwegen muss auf dem schnellsten Weg an den Vorgesetzen übermittelt werden. Dies kann beispielsweise telefonisch erfolgen. Innerhalb der EU fallen bereits seit einiger Zeit keinerlei Roaming Gebühren mehr an, so dass einTelefongespräch mit dem Handy kostenlos wäre. In anderen Ländern müssten Sie sich nach eventuellen Gebühren erkundigen.

Mittlerweile ist es jedoch oft auch im Bereich des Möglichen, den Arbeitgeber via E-Mail, WhatsApp beziehungsweise SMS zu verständigen. Das gilt als angemessen für die rechtzeitige Übermittlung der Krankmeldung.

Gilt der Krankenschein aus Norwegen als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Hat Sie ein Doktor in Norwegen für arbeitsunfähig angesehen, wäre es essenziell, dass das aus jenem Krankenschein abzulesen ist. Auf einem Krankenschein dürfte also nicht nur stehen: „verletzt“, sondern es müsste explizit die „Arbeitsunfähigkeit“ beschrieben sein.

Laut § 5 Absatz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) muss der Arbeitgeber an dieser Stelle die ausländische Krankmeldung akzeptieren. Der Krankenschein aus Norwegen muss allerdings alle erforderlichen Daten enthalten, welche auch eine deutscher Krankschreibung beinhaltet.

Der Chef trägt dann in aller Regel das Krankengeld und ersetzt auch die ausgefallenen Urlaubstage.

Vergessen Sie bitte auch auf keinen Fall, daß ein Durchschlag der Krankschreibung auch an die Krankenkasse gesendet werden müsste.

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