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Krankschreibung aus Österreich – Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei Krankmeldung

Kann eine Krankmeldung aus Österreich in Deutschland eingereicht werden?

Nicht immer bleibt man im Urlaub von Krankheiten oder Unfällen verschont. So kann das Wandern in Österreichs Bergen schnell mal einen verstauchten Fuß bescheren oder die kulinarischen Köstlichkeiten einen  verdorbenen Magen. Was viele deutsche Urlauber in diesem Fall nicht wissen, auch aus dem Ausland kann man sich krankschreiben. Ein Krankenschein aus Österreich ist somit durchaus bei einer deutschen Krankenversicherung einreichbar. Hierzulande kennen wir eine Krankmeldung als gelben Schein, welche als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bezeichnet wird. Ein Exemplar muss stets beim Arbeitgeber eingereicht werden, während die zweite Vorlage die Krankenkasse erhält.

So steht hier geschrieben, wie lange der Arbeitnehmer von seinem behandelnden Arzt krankgeschrieben ist. Des Weiteren finden sich noch der Name der Krankenversicherung sowie des Patienten, die Versicherungsnummer und der Stempel des Arztes.

Krank in Österreich – Gelten jetzt dieselben Regeln, wie in Deutschland?

Sollte man im Urlaub in Österreich krank werden, gelten im Grunde dieseleben Regeln, wie zu Hause. Auch in Österreich gilt es jetzt einen Mediziner aufzusuchen und sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen. Höchstwahrscheinlich wird diese ein wenig anders aussehen, als die Krankmeldungen aus Deutschland. So kann es sein, dass die österreichische Bescheinigung kein zweites Exemplar enthält, so dass die Krankmeldung erst einmal kopiert werden muss, um bei der Krankversicherung und dem Arbeitnehmer abgegeben werden zu können.

Wer in seinem Österreich Urlaub krank wird, kann unter Umständen seine vorab genommenen Urlaubstage vom Arbeitgeber zurückerhalten, wenn er fristgerecht seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreicht. Schließlich dient ein Urlaub zur Erholung, so eine entsprechende Bescheinigung vom Arzt diese wiederlegt, so dass die Tage gutgeschrieben werden können.

Innerhalb der EU gelten einheitliche Regeln

Innerhalb der Europäischen Union ist die Rechtsprechung für Arbeitnehmer äußerst positiv geregelt. Auch wer sich längere Zeit in Österreich aufhält, muss keineswegs um seine soziale Absicherung fürchten. Es ist lediglich wichtig zu wissen, dass wenn ein Krankenstand länger als drei Tage dauert, wird laut Arbeitsrecht ein Urlaub unterbrochen. Die Tage an denen man demnach krank ist, gehen also nicht zu Lasten des Urlaubskontos, wenn der Krankenstand ärztlich bestätigt wird. Auch im Österreich Urlaub gelten die gleichen Verhaltensregeln wie bei einem normalen Krankheitsfall zu Hause.

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