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Krankmeldung aus Serbien – Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei Krankschreibung

Krankgeschrieben im Serbien Urlaub

Jährlich zieht es zahlreiche Deutsche nach Serbien, um hier ein paar Tage Sonne, Strand und Meer zu genießen. Gerade in den Sommerferien ist dieses Land ein gerngesehenes Urlaubsziel und die wenigsten Urlauber machen sich da Gedanken darüber, dass sie vielleicht in Serbien krank werden könnten. Leider passiert es gar nicht so selten, dass Urlauber im Ausland mit der einen oder anderen Krankheit zu kämpfen haben. Anstatt am Strand zu liegen und sich die Sonne auf den Bauch scheinen zu lassen, heißt es dann das Bett im Hotel oder im Ferienhaus hüten. Wertvolle Urlaubstage gehen da verloren oder nicht?

Ärztliches Attest aus Serbien erlaubt das Gutschreiben von Urlaubstagen

In der Regel wird man ohnehin immer dann krank, wenn man es am wenigsten gebrauchen kann. Viren und Bakterien fragen danach aber bekanntlich nicht und so kann es durchaus passieren, dass man in seinem heißersehnten Serbien Urlaub das Bett hüten muss. Wer jetzt seine Urlaubstage nicht gänzlich aus dem Fenster werfen möchte, der sollte in Serbien einen Arzt aufsuchen. Auch ein serbischer Arzt kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, die beim Arbeitgeber zu Hause eingereicht werden kann. Ausländische Krankenbescheinigungen haben in der Regel dieselbe Gültigkeit, wie unter normalen Umständen daheim.

Arbeitsunfähige Arbeitnehmer sollten allerdings bei der Ausstellung eines solchen ärztlichen Attests darauf achten, dass dieses richtig ausgefüllt ist. Genauer gesagt heißt das, dass hier nicht nur der Name des Patienten geschrieben stehen muss, sondern auch die Arbeitsunfähigkeit sowie die voraussichtliche Dauer dieser. Zudem muss die Krankmeldung aus Serbien einen Stempel der Praxis beinhalten.

Sofortige Mitteilung an den Arbeitgeber

Ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt, gilt es unverzüglich den Arbeitnehmer von der voraussichtlichen Dauer der Krankmeldung im Urlaub in Kenntnis zu setzen. Hier reicht es aus den Chef oder die Personalabteilung anzurufen oder aber eine E-Mail bzw. anderweitig eine Nachricht zukommen zu lassen. Die ärztliche Bescheinigung hingegen kann ruhig zu einem späteren Zeitpunkt beim Arbeitnehmer eingereicht werden. Wobei es innerhalb der EU möglich ist den Krankenschein bei der Krankenkasse im Land einzureichen. Diese reichen diesen dann weiter an den Arbeitgeber. Da es hier aber keine gesetzliche vorgeschriebene Frist gibt, ist es ebenso möglich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abzugeben, wenn man wieder im Lande ist. Auf diese Weise werden dann die verlorengegangenen Urlaubstage vom Arbeitgeber gutgeschrieben.

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