Ist eine Krankschreibung aus Slowenien rechtsgültig?
Wenn man sich lange auf einen Jahresurlaub in Slowenien vorbereitet hat, ist es ehrlich gesagt eine Katastrophe, falls man in Slowenien krank würde. Sobald diese Erkrankung außerdem dazu führt, daß der Urlauber arbeitsunfähig würde, muss dieser unvermeidlich zu einem Doktor in Slowenien gehen.
Ein Arbeitgeber und die Krankenversicherung müsste unverzüglich über die Krankheit in Slowenien unterrichtet werden. Dazu weiter unten mehr.
Bezahlt eine Krankenversicherung die Ausgaben für den Arzt oder eine stationäre Behandlung in Slowenien?
Vielleicht kommt ihre Krankenversicherung leider nicht für die Gesamtheit der angewandten Heilverfahren in Slowenien auf. Im Bereich der Europäischen Union haben sie den Schutz der gesetzlichen Krankenkasse wie in der BRD.
Ergänzend haben mehrere Länder ein eigenes Sozialversicherungsabkommen mit der Bundesrepublik:
- Norwegen
- Island
- Schweiz
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Serbien
In den genannten Ländern hat man auch den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz.
Berücksichtigen sie jedoch bitte, dass von ihrer heimischen Krankenkasse nur Leistungen in Slowenien bezahlt werden, die auch in der Bundesrepublik Deutschland versichert sind.
Wenn jemand sich in einem Land, nicht innerhalb der Europäischen Union beziehungsweise der am Anfang des Textes genannten Ausnahmen, aufhält, braucht jemand zwingend eine Auslandskrankenversicherung. Die Auslandskrankenversicherung sollte vor Antritt der Fahrt abgeschlossen werden.
Der Urlauber muss ansonsten daran denken, dass der involvierte Doktor in Slowenien in der Arztpraxis gesetzlich Krankenversicherte behandelt. Gehen Sie in eine ausschließliche Privatpraxis, könnte sich ihre Krankenkasse daheim widersetzen, die Aufwendungen zu übernehmen.
Denken sie bitte auch daran, dass Ausgaben für einen notwendigen Rücktransport aus Slowenien von den gesetzlichen Krankenkassen normalerweise nicht übernommen würden. Hier empfiehlt sich auf jeden Fall immer eine Auslandskrankenversicherung. Relevant wäre, dass der Auslandskrankenschutz medizinisch angemessene Rücktransporte aus Slowenien einschließt.
Übermittlung der Krankmeldung aus Slowenien an Ihren Arbeitgeber
Die Krankschreibung aus Slowenien muss mit der einfachsten Methode an den Vorgesetzen gemeldet werden. Dies kann zum Beispiel per Telefon passieren. Im Einzugsgebiet der Europäischen Union fallen bereits seit geraumer Zeit keinerlei Roaming Gebühren mehr an, so dass der Telefonanruf mit dem Mobiltelefon kostenfrei ist. In sonstigen Ländern sollten Urlauber sich nach den Kosten für einen Telefonanruf erkundigen.
Mittlerweile ist es aber oft ebenfalls im Bereich des Möglichen, den Arbeitgeber mit WhatsApp, E-Mail oder SMS zu informieren. Das gilt als angemessen für eine pünktliche Übermittlung der Krankmeldung.
Gilt eine Krankschreibung aus Slowenien als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Hat Sie ein Mediziner in Slowenien für arbeitsunfähig befunden, wäre es relevant, dass dies auf dem Krankenschein erkennbar ist. Auf einem Krankenschein dürfte demnach nicht nur geschrieben stehen: „verletzt“, sondern es muss deutlich „arbeitsunfähig“ vermerkt sein.
Gemäß § 5 Absatz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) muss der Arbeitgeber in diesem Falle die ausländische Krankmeldung hinnehmen. Eine Krankschreibung aus Slowenien müsste allerdings alle essentiellen Daten beinhalten, welche auch eine deutscher Krankschreibung enthält.
Der Chef trägt dann in der Regel das Krankengeld und vergütet auch die entsprechenden Urlaubstage.
Denken Sie bitte außerdem daran, daß ein Duplikat der Krankschreibung gleichfalls an die Krankenversicherung gesendet werden sollte.