Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus Tunesien
Die meisten Arbeitnehmer können ihren Jahresurlaub stets kaum erwarten. Irgendwann reicht es ja auch mal mit dem Arbeiten und Stress im Job wird gegen Entspannung auf der Strandliege eingetauscht. So mancher verbringt da seinen Urlaub nur allzu gerne in Tunesien, um hier endlich seine wohlverdiente Ruhe zu finden. Leider kommt es aber gar nicht so selten vor, dass Urlauber ausgerechnet in ihrem Urlaub krank werden. Anstatt Sonnenbaden am weißen tunesischen Strand, heißt es dann ein paar Tage das Hotelbett hüten. Wer seine kostbaren Urlaubstage jetzt nicht komplett verlieren möchte, der sollte sich auch im Tunesien Urlaub um eine Krankmeldung kümmern.
Krankenbescheinigungen gibt es auch in Tunesien
Tunesien gehört bekanntlich nicht zu der EU. Demnach ist es lohnenswert sich vor dem Urlaub um eine private Auslandskrankenversicherung zu kümmern. Auf diese Weise können Reisende sicher sein, dass im Krankheitsfall die Kosten einer ärztlichen Behandlung übernommen werden. Kommt es tatsächlich im Urlaub zu einem Krankheitsfall, der zu Hause für eine Arbeitsunfähigkeit gesorgt hätte, gilt es auch in der Fremde einen Arzt aufzusuchen. Wer sich hier ein ärztliches Attest ausstellt, kann davon ausgehen, dass er seine Urlaubstage von seinem Arbeitnehmer wieder zurückbekommt.
Es gilt lediglich darauf zu achten, dass die Krankmeldung alle nötigen Informationen enthält. Das heißt, hier müssen die voraussichtlichen Krankheitstage, der Name des Patienten, das aktuelle Datum sowie ein Stempel des behandelnden Arztes bzw. der Praxis zu finden sein.
Krankmeldung aus Tunesien kann nachgereicht werden
Im Anschluss an den Arztbesuch in Tunesien gilt es dann unverzüglich seinen Arbeitgeber in der Heimat von der Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis zu setzen. Dies kann in Form eines Telefonanrufs geschehen, aber ebenso über eine Nachricht per E-Mail oder einem anderen Nachrichtendienst. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung selbst hingegen muss nicht zwingend per Post zum Arbeitnehmer gesendet werden, denn hier gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Frist. Demnach ist es ebenso möglich die Krankmeldung dem Arbeitnehmer zu übergeben, wenn man wieder zu Hause ist.
Zudem gilt es daran zu denken eine Kopie dieser Krankenbescheinigung der Krankversicherung zukommen zu lassen. Bringt die Arbeitsunfähigkeitsunfähigkeitsbescheinigung keinen Durchschlag mit, wie es hierzulande üblich ist, kann diese auch kopiert werden. Ist alles nach diesen Schritten erledigt worden, können Arbeitgeber davon ausgehen, dass sie ihre Krankheitstage gutgeschrieben bekommen, so dass diese zu einem anderen Zeitpunkt erneut in Anspruch genommen werden können.