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Krankmeldung aus Ungarn – Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei Krankschreibung

Arbeitsunfähig im Ungarn Urlaub

Ungarn ist nach, wie vor bei den Deutschen ein beliebtest Urlaubsziel. Viele verbringen hier ihren wohlverdienten Jahresurlaub, um sich vom Alltagsstress zu erholen. Leider kann man aber auch im Urlaub in Ungarn plötzlich krank werden und muss dann anstatt die Liege am Strand zu genießen das Hotelbett hüten. Ein Desaster, welches sich manchmal nicht vermeiden lässt. Wer will schon in seinem Ungarn Urlaub krank werden? Hinzu kommt dann noch, dass sich einige Urlauber fragen, ob sie in Ungarn einfach so einen Arzt aufsuchen können? Wer übernimmt die Kosten und kann man sich auch hier einfach krankschreiben lassen?

Krankmeldungen gibt es auch in Ungarn

Wer in seinem Urlaub in Ungarn krank wird, kann natürlich auch hier einen Arzt aufsuchen. Innerhalb der EU stellt dies in der Regel keinerlei Probleme dar. Erst recht nicht, wenn man sich vorab um eine private Auslandsversicherung gekümmert hat. Aber auch ohne diese übernimmt in der Regel die Krankenversicherung zu Hause die Kosten, wenn man sich für einen ungarischen Arzt entscheidet, der nicht ausschließlich Privatpatienten behandelt. Die sogenannte EHIC, zu finden auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte, regelt hier die Kosten der ärztlichen Behandlung in Ungarn.

Außerdem gibt es auch in Ungarn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Urlauber, die in Ungarn demnach so krank sind, dass sie unter normalen Umständen auch zu Hause nicht hätten arbeiten können, können sich somit eine Krankmeldung in Ungarn ausstellen lassen. Beinhaltet diese die Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer dieser, den Namen des Versicherungsnehmers sowie einen Stempel der Praxis bzw. des behandelnden Arztes ist dieses ärztliche Attest genauso aussagekräftig, wie eine deutsche Krankschreibung.

Was tun mit der ungarischen Krankmeldung?

Hat der Arzt in Ungarn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit den genannten Angaben ausgestellt, gilt es zuerst einmal den Arbeitgeber zu Hause von der Krankmeldung in Kenntnis zu setzen und das unverzüglich. Ein Telefonanruf, eine Nachricht per WhatsApp, eine SMS oder auch eine E-Mail reichen hier meist aus. Entstehen hier Kosten, muss der Arbeitgeber diese übernehmen. Das ärztliche Attest hingegen muss nicht zwingend aus dem Urlaub per Post zum Chef gesendet werden, denn dieses kann auch ohne Problem nachgereicht werden, sobald man wieder zu Hause ist. Eine gesetzlich vorgeschriebene Frist gibt es in diesem Fall nicht. Nicht zu vergessen ist aber auch die Einreichung eines zweiten Exemplars bei der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Sind alle diese Maßnahmen in die Wege geleitet worden, können Urlauber davon ausgehen, dass sie ihre Krankheitstage im Urlaub gutgeschrieben bekommen. Das heißt, diese landen wieder auf dem Urlaubskonto und können zu einem späteren Zeitpunkt erneut in Anspruch genommen werden.

 

 

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