Manchmal kann es passieren, dass uns auch im Urlaub das Pech verfolgt. Insbesondere eine Krankheit oder ein Unfall machen uns im Urlaub das Leben schwer. Doch was genau sollte man in solch einer Situation tun? Jetzt in Zeiten von Corona ist die Frage über mögliche Erkrankungen besonders relevant. Du hast einen Ausflug nach Zypern geplant und möchtest Dich zuvor absichern. Im folgenden Beitrag haben wir Dir kurz zusammengefasst, was Du bei der Auslandsreise beachten musst und wie eine Krankschreibung aus Zypern funktioniert.
Achte auf die Krankenversicherung
Pauschal kannst Du Dich in der EU mit einer gesetzlichen Krankenversicherung „frei“ bewegen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt alle anfallenden Kosten für die ambulante, stationäre, medizinische und zahnärztliche Behandlung. Teilweise übernimmt sich auch die Kosten für Arzneimittel. Für die Inanspruchnahme legen Sie beim Arzt die EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) vor.
Nun fragt sich natürlich, ob Zypern ein vollwertiges EU-Mitglied ist. Trotz der Teilung der Insel, besteht die gesamte Insel Zypern unter dem EU-Einfluss und somit greift auch bei einem Aufenthalt auf der Südseite die Krankenkasse ein.
Den richtigen Arzt finden
Die Suche nach einem Arzt ist natürlich im Ausland ganz anders aufgebaut als beispielsweise bei uns in Deutschland. Aus diesem Grund kann es nicht schaden, wenn man vor Antritt der Reise sich nach lokalen (und eventuell deutschsprachigen) Arzt, welcher Dir im Notfall helfen kann. Alternativ können Sie auch bei Ihrer Versicherung direkt anrufen. Diese gibt Ihnen dann eine Liste mit entsprechenden Ärzten durch. Alternativ teilen Ihnen diese Tipps für das weitere Vorgehen mit.
Was tun bei Ablehnung der EHIC?
Tatsächlich kann es vorkommen, dass einige Ärzte und Hospitale die Karte ablehnen. An dieser Stelle hilft es nicht anders und Sie müssen vorerst selbst in die Tasche greifen und die entstehende Rechnung bezahlen. Lassen Sie sich dafür aber unbedingt eine Rechnung mitgeben, denn diese können Sie nachträglich bei der eigenen Krankenkasse einreichen und sich das Geld erstatten lassen.