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Krankmeldung aus Bulgarien – Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei Krankschreibung

Wenn Sie im Ausland arbeiten, werden Sie feststellen, dass Sie die gleichen Rechte wie in Ihrem Heimatland haben, wenn es um Krankheit am Arbeitsplatz und Krankmeldungen geht. Die Arbeitgeber schließen zusätzliche oder spezielle Krankenversicherungen für Arbeitnehmer ab, die alle oder die meisten der üblichen medizinischen Kosten abdecken. Es ist hilfreich zu wissen, wie dieses Recht funktioniert, um Probleme zu vermeiden.

Krankheit am Arbeitsplatz und Krankschreibungen

Denken Sie schon jetzt daran: Sie brauchen immer eine Krankmeldung für Ihren Arbeitgeber und prüfen Sie immer, ob Ihre Papiere in Ordnung sind! Sie werden nicht bezahlt, wenn Sie keine Krankmeldung haben. Sie werden auch nicht bezahlt, wenn Ihre Papiere nicht in Ordnung sind.

Zweitens sollten Sie bedenken, dass Ihr Gehalt für diesen Zeitraum von der staatlichen Sozialversicherungsanstalt NAP gezahlt wird. Die NAP erstattet in der Regel 90 % des entgangenen Einkommens nach dem dritten Tag der Abwesenheit. Nun haben wir tragische Geschichten von Menschen gehört, die monatelang keine Leistungen erhalten haben, nur um dann festzustellen, dass ihr Arbeitgeber die erforderlichen Unterlagen nicht ordnungsgemäß ausgefüllt hat, dass der Sozialversicherungsstatus falsch ist oder dass eine Akte fehlt. Fehlende Unterlagen und ein unklarer Sozialversicherungsstatus sind in Bulgarien häufig anzutreffen.

Unser Tipp: Vergewissern Sie sich immer wieder bei Ihrer Personalabteilung, dass alle Ihre persönlichen Daten und Unterlagen in Ordnung sind!
Sie sind nicht vom ersten Tag an versichert!

Wenn Sie in Bulgarien zu arbeiten beginnen, beginnt Ihr Recht auf soziale Krankenversicherung, nachdem Sie Ihren unbefristeten Vertrag nach Ihrer Probezeit oder dem 6. Monat. Von diesem Zeitpunkt an sind alle Sozialleistungen gültig. Die meisten Unternehmen schließen für Sie eine private Versicherung ab und Sie erhalten eine Versicherungskarte.

Informieren Sie sich bei Ihrer Personalabteilung über das Versicherungspaket und prüfen Sie, ob Sie bei Bedarf weitere Leistungen versichern können, z. B. ein Familienpaket, zusätzliche Zahnbehandlungen, eine Schwangerschaftsversicherung usw. Nähere Informationen über das Krankenversicherungspaket erhalten Sie von Ihrer Personalabteilung. Wenn Sie Kosten oder Arztrechnungen haben, z. B. für eine neue Brille, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Personalabteilung, ob diese Kosten von der Versicherung übernommen werden, und fragen Sie, was Sie tun müssen, um Geld von Ihrer Versicherung zurückzubekommen.

In der Regel zahlen Sie zunächst die Kosten, und der „Verkäufer“ füllt eine Rechnung für die Versicherung aus. Diese Rechnung legen Sie Ihrer Personalabteilung vor, die dann dafür sorgt, dass Sie eine Rückerstattung erhalten. Diese kann je nach Paket zwischen 0 % und 100 % liegen.
Wenn Sie in den ersten 6 Monaten krank werden, erhalten Sie unbezahlten Urlaub und keine Erstattung für den Einkommensverlust. Um keine Lohneinbußen zu erleiden, können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen, um die verlorenen Stunden nachzuholen.

Bei einer Verfahrenserlaubnis nach dem 6. Monat wird Ihnen Ihr Krankheitsurlaub und möglicherweise auch die Behandlung, die Sie erhalten haben, erstattet. Soweit uns bekannt ist, werden Medikamente aus der Apotheke nicht erstattet.

Richtlinien für die Krankschreibung:

  • Melden Sie sich am Tag der Krankschreibung bei Ihrem Arbeitgeber ab.
  • Suchen Sie am ersten Tag der Krankheit einen Arzt auf.
  • Bringen Sie zum Arzt mit: Personalausweis, Sozialversicherungsnummer, Versicherungskarte, Name, Adresse und Telefonnummer Ihres Arbeitgebers
  • Der Arzt stellt Ihnen eine Krankmeldung für die voraussichtliche Dauer Ihres Arbeitsausfalls aus.

Am ersten Tag, an dem Sie wieder zur Arbeit gehen, geben Sie die Krankmeldung Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung. Die Personalabteilung kümmert sich darum, dass Ihr Krankheitsurlaub vergütet wird. Die Ausgleichszahlungen erfolgen in der Regel innerhalb von 20 Tagen und werden im selben oder im darauf folgenden Monat ausgezahlt.

Krankschreibungen sind nur gültig, wenn sie ab dem ersten Tag der Krankheit erfolgen. Es ist nicht möglich, sich nachträglich krankschreiben zu lassen!

Um eine Erstattung oder einen ermäßigten Satz für Ihre medizinische Behandlung zu erhalten, müssen Sie die Anweisungen Ihrer Versicherungsgesellschaft befolgen. Sie können sich keinen beliebigen Arzt aussuchen! Ihre Versicherung wird Sie darüber informieren, mit welchen Einrichtungen und Ärzten sie eine Vereinbarung getroffen hat. Wenn Sie krank sind, kann dies sehr lästig sein. Fragen Sie deshalb Ihre Personalabteilung, welche Einrichtungen in Ihrer Nähe angeschlossen sind.

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