Home / Ratgeber / Sonderurlaub Hochzeit – Wie viel Urlaub steht Ihnen zu?

Sonderurlaub Hochzeit – Wie viel Urlaub steht Ihnen zu?

Die meisten Brautpaare planen den schönsten Tag im Leben weit im Voraus, was bei dem Thema Sonderurlaub Hochzeit auch wichtig ist. Allerdings sollte man nicht vergessen, dem Chef Bescheid zu sagen, denn es besteht ein Recht auf Sonderurlaub.

Allerdings sollten Heiratswillige dabei bedenken, dass der Arbeitgeber nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, jeden Tag der Hochzeitsfeierlichkeiten bezahlt freizugeben. Der Anspruch auf Sonderurlaub Hochzeit gibt es nur für den eigentlichen Tag der standesamtlichen Trauung.

Sonderurlaub Hochzeit – „Vorübergehende Verhinderung“ des Arbeitnehmers

Rein juristisch betrachtet, ist der Tag der Hochzeit eine „vorübergehende Verhinderung“ des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber muss daher grundsätzlich Mitarbeitern am Tag der Hochzeit Sonderurlaub gewähren. Nach § 616 („Vorübergehende Verhinderung“) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) steht jedem Arbeitnehmer eine bezahlte Freistellung für den Tag der Hochzeit zu.

Für Brautpaare besteht also grundsätzlich der Anspruch auf Sonderurlaub Hochzeit, aber wie lange der Arbeitgeber seine Mitarbeiter dafür bezahlt freistellt, ist gesetzlich nicht geregelt. Experten des Arbeitsrechts sind sich einig: Solange es dauert. In der Praxis sieht es aber so aus, dass der Anspruch nur für den eigentlichen Tag der standesamtlichen Trauung (!) besteht.

Findet die Hochzeitsfeier am selben Tag wie die Trauung statt, ist sie mit dem Sonderurlaub Hochzeit abgedeckt. Wenn man es ganz genau nimmt, würde der Teil des Tages nach der Trauung eigentlich wieder Arbeitszeit sein. Das heißt, findet die Trauung auf dem Standesamt um 9 Uhr statt, wäre rein theoretisch der Nachmittag wieder Arbeitszeit.

Praktisch aber geben Arbeitgeber den gesamten Tag frei, so dass die anschließende Hochzeitsfeier am gleichen Tag mit dem Sonderurlaub Hochzeit abgedeckt ist. Da die kirchliche Trauung für die Gültigkeit der Ehe in Deutschland nicht Voraussetzung ist (Religion ist Privatsache!), besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub Hochzeit. Der Anspruch erstreckt sich nur auf die standesamtliche Trauung. Eine bezahlte Freistellung für kirchliche Trauung liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ggf. muss dafür regulär Urlaub genommen werden.

Planen die Heiratswilligen möglicherweise eine mehrere Tage andauernde Hochzeit, wie es in einigen Kulturkreisen üblich ist, bleibt die bezahlte Freistellung im Ermessen des Arbeitgebers. In der Regel sieht es jedoch so aus, dass für die (mehrtägige) Hochzeitsfeier keine bezahlte Freistellung gewährt wird. Arbeitnehmer müssen dann entweder ein paar Tage ihres Jahresurlaubes einplanen oder sich für die Zeit unbezahlt freistellen lassen.

Regelung Sonderurlaub Hochzeit für Angestellte des öffentlichen Dienstes und Beamte

Für Angestellte des öffentlichen Dienstes und für Beamte gibt es besondere gesetzliche Regelungen über die Dauer des Sonderurlaubs. Der Sonderurlaub Hochzeit für Beamte des Bundes wird in der Sonderurlaubsverordnung geregelt.

Für Beamte der Länder gibt es in jedem Bundesland gesonderte Verordnungen und Regelungen. Angestellte im öffentlichen Dienst unterliegen dem Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Auch hier finden sich Regelungen über Voraussetzungen und Länge des Sonderurlaubs.

Gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub Hochzeit gilt nur für die Arbeitszeit

Der gesetzliche Anspruch aus § 616 BGB auf Sonderurlaub Hochzeit gilt nur für die Arbeitszeit. Das heißt, wer sich in Elternzeit oder im Erholungsurlaub befindet, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub Hochzeit.

Sonderurlaub Hochzeit rechtzeitig absprechen beugt Problemen vor

Wer heiraten möchte und eventuell anschließend Flitterwochen plant, sollte dies möglich rechtzeitig mit dem Arbeitgeber absprechen – am besten schon bevor überhaupt mit der Organisation von Trauung, Feier und Flitterwochen begonnen wird. Das heißt, die Anträge auf Sonderurlaub Hochzeit und (Jahres-)Urlaub für die Flitterwochen sollten beim Arbeitgeber möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Dies erleichtert dem Arbeitgeber für die Zeit der Abwesenheit eine Vertretung zu finden bzw. die Arbeitsabläufe entsprechend anders zu organisieren. Damit lassen sich Probleme oder Auseinandersetzung mit dem Vorgesetzten und/oder Mitarbeiter am besten vermeiden.

Weder bei Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, noch bei Angestellten in der Privatwirtschaft gibt es eine Sonderbehandlung für Eheleute. Der Urlaubsantrag von Brautpaaren wird genauso behandelt wie der Urlaubsantrag eines jeden anderen Mitarbeiters auch. Das heißt, es gibt kein Recht auf einen Wunschtermin – sowohl bei den Flitterwochen als auch für den Tag der Trauung.

Vor allem letzteres sollte bedacht werden, wenn der Antrag auf Sonderurlaub Hochzeit eingereicht und ein Termin beim Standesamt vereinbart wird. Der Arbeitgeber hat das Recht den Urlaubsantrag mit dem Verweis abzulehnen, dass an dem Termin bereits zu viele Mitarbeiter urlaubsbedingt abwesend sind und so erübrigt sich der Sonderurlaub Hochzeit.

5/5 - (1 vote)