Urlaubsanspruch Minijob – Auch wenn viele Arbeitgeber nicht gerne darüber nachdenken: Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, haben dieselben Rechte nach dem Bundesurlaubsgesetz wie andere Beschäftigte. Damit haben sie natürlich auch Anspruch auf mindestens 24 Werktage Jahresurlaub. Ob Kindermädchen, Putzfrau oder Pflegerin, Aushilfe oder fest angestellte Bürokraft, alle sind Arbeitnehmer mit denselben Ansprüchen.
Urlaubsanspruch Minijob
Da Minijobber üblicherweise nicht werktäglich arbeiten, ist der Urlaubsanspruch individuell zu ermitteln. Maßgebend ist nicht die Stundenanzahl, sondern allein die Anzahl der Tage, an denen gearbeitet wird. Hiernach wird anhand des Dreisatzes der zustehende Urlaub errechnet:
Arbeitstage pro Woche x 24 (Werktage): 6 (wöchentlich. Werktage).
Wer also an 2 Tagen wöchentlich arbeitet, hat Anspruch auf 8 Urlaubstage werktägig = 4 Wochen jährlich.
Arbeitet ein Minijobber dagegen werktäglich z.B. eine Stunde, hat er folgenden Urlaubsanspruch:
6 x 24 : 6 = 24 Werktage = 4 Wochen.
Urlaubsanspruch Minijob – weiteres
Sofern der Arbeitgeber anderen Beschäftigten mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub gewährt, steht dieser umgerechnet auch dem Minijobber zu. Wenn vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter eines Betriebes sechs Wochen Urlaub erhalten, soll dieses auch für den Hausmeister gelten, der nur 2 x wöchentlich den Hof fegt.
Urlaubsanspruch Minijob – Hier ist die Zahlung von Urlaubsentgelt verbunden. Die Berechnung erfolgt gem. § 11 BurlG nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen.
Urlaubsanspruch Minijob
Somit ist bewiesen, das es eine genau gleiche Arbeitsregelung für den Urlaubsanspruch im Minijob gibt. Sollten Sie sich mit Ihrem Chef anlegen oder diese andere Vorstellungen von einem solchen Job haben, oder ja denken das hier gar kein Urlaubsanspruch für jemanden in einem Minijob bestünde, dann legen Sie Einspruch ein und verweisen Sie gerne auf diesen Ratgeber, natürlich sollten Sie im Rechtsfall einen Anwalt aufsuchen, aber die meisten Arbeitgeber gehen nicht so weit, da Sie ja nur auf Minijob-Basis arbeiten, ergibt sich ja ein nicht so großer Urlaubsanspruch, wie für richtig angestellte, also wird der Chef Ihrem Urlaub schon nachkommen! Urlaubsanspruch Minijob, es funktioniert!