Home / Ratgeber / Sonderurlaub Umzug – Gibt es Extraurlaub beim Umzug?

Sonderurlaub Umzug – Gibt es Extraurlaub beim Umzug?

Ein Umzug am Feierabend und außerhalb der Amts- und Arbeitszeiten zu erledigen, lässt sich wohl nur schwer bewerkstelligen, doch gibt es einen Anspruch auf Sonderurlaub Umzug?

Die Idee liegt nahe, sich einen oder mehrere Tage bezahlt frei zu nehmen, um in Ruhe umzuziehen, vor allem wenn man nicht innerhalb sondern von einer in die andere Stadt umzieht. Welche Möglichkeiten gibt es für Sonderurlaub Umzug und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Hohe Flexibilität und Mobilität erwartet – Sonderurlaub Umzug?

Von Arbeitnehmer wird heute sehr viel erwartet. Neben ausgeprägten fachlichen Kenntnissen und Erfahrungen, fordern viele Arbeitgeber – egal ob privater oder öffentlicher- ein sehr hohes Maß an Flexibilität und Mobilität. Was das heißt, weiß jeder, der schon einmal für einen (neuen) Job umgezogen ist. Hartnäckig hält sich der Rechtsirrtum bei vielen Arbeitnehmern, dass es einen Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug gibt.

Das Recht auf Sonderurlaub Umzug wäre zwar ein echter Fortschritt im Bereich des Arbeitsrechts, aber soweit ist man noch nicht.

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub Umzug. In § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind zwar die Sonderurlaubsansprüche im Rahmen einer bezahlten Freistellung geregelt, jedoch lassen sich daraus keine Voraussetzungen ableiten, die einen Sonderurlaub Umzug rechtfertigen würden. Ein normaler Umzug fällt also grundsätzlich nicht unter die Ausnahmeregelung des § 616 BGB.

Anspruch auf Sonderurlaub Umzug – unter bestimmten Voraussetzungen
doch möglich

Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich aus dem § 616 BGB allerdings doch ein Anspruch auf Sonderurlaub Umzug ableiten. Das ist immer dann der Fall, wenn Arbeitnehmer aus dienstlichen Gründen an einen anderen Standort versetzt werden.

Dann steht ihnen das Recht auf eine bezahlte Freistellung (Sonderurlaub) zu – allerdings nur, wenn der Umzug objektiv während der Arbeitszeit notwendig ist. Das heißt, wenn der Umzug auch an einem Wochenende durchgeführt werden könnte, besteht kein Anrecht auf Sonderurlaub Umzug. Allerdings steht dem entgegen, dass am Wochenende die meisten Umzugsunternehmen nicht arbeiten, so dass man hier guten Gewissens auf die Notwendigkeit des Umzugs während der Arbeitszeit verweisen kann.

Der § 616 BGB regelt jedoch nicht, wie lange der Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug besteht. Aus eigener Erfahrung weiß jeder, dass ein Tag meistens nicht ausreicht. Daher ist es in vielen Unternehmen gängige Praxis, Arbeitnehmern bis zu zwei Tagen Sonderurlaub bei einem betriebsbedingten Umzug zu gewähren. Dies liegt jedoch immer im Ermessen des Arbeitgebers.

Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Umzug aus dienstlichen Gründen einen Arbeitstag bezahlten Sonderurlaub. Beamte des Bundes dagegen können einen und unter bestimmten Bedingungen auch bis zu drei Arbeitstage Sonderurlaub aus dienstlichen Gründen gewährt bekommen. Für Landesbeamte gibt es in jedem Bundesland eigene, in der Regel meist ähnliche Verordnungen und Regelungen.

Andere Regelungen für Sonderurlaub bei Umzug

Ist ein Umzug aus privaten Gründen veranlasst, erhalten Arbeitnehmer meistens keinen Sonderurlaub Umzug. Allerdings sollten Arbeitnehmer einmal genauer in ihrem Arbeitsvertrag nachschauen. Unter Umständen hat der Arbeitgeber auch hier Möglichkeiten für einen Sonderurlaub Umzug vertraglich eingeräumt. Allerdings ist das nicht in jeder Branche üblich, da viele Arbeitgeber den Umzug als Privatsache ansehen.

Wenn es keine Regelung zum Sonderurlaub Umzug gibt

Gibt es keine weiteren Regelungen zur Gewährung von Sonderurlaub Umzug im Arbeitsvertrag, könnte man zunächst bei seinen Kollegen Rat suchen. Eine weitere Möglichkeit ist, sich an die Personalabteilung oder an den Betriebsrat zu wenden, da diese sich meistens sehr gut damit auskennen. Vor allem in großen Unternehmen und Behörden kommen private Umzüge relativ häufig vor. Manchmal hilft auch ein guter Draht zum Vorgesetzten weiter.

Zumindest kann es nicht schaden einmal direkt nachzufragen, ob man ein oder zwei Tage Sonderurlaub für den Umzug bekommen kann. Und selbst wenn kein Sonderurlaub Umzug gewährt wird, ist der Vorgesetzte vielleicht auch damit einverstanden, wenn man ein paar Stunden eher geht oder ein paar Angelegenheiten vom Arbeitsplatz aus während der Arbeitszeit regelt.

5/5 - (1 vote)