Habe ich einen Urlaubsanspruch bei Arbeitslosigkeit? Das Fragen sich vermutlich viele Deutsche, die gerade oder schon länger in der Arbeitslosigkeit stecken. Dabei vorweg gesagt, macht es kein Unterschied ob Sie noch Arbeitslosengeld 1 oder schon Arbeitslosengeld 2 beziehen.
Urlaubsanspruch bei Arbeitslosigkeit – Beantragung
Richtig gelesen, wie bei jedem anderen Arbeitgeber, müssen Sie auch beim Arbeitsamt um Erlaubnis für Ihren Urlaub bitte. Aber hier muss man dazu sagen, dass es offiziel nicht Urlaub heißt, sondern Ortsabwesenheit – den eigentlichen Urlaubsanspruch gibt es somit nicht! Denn Urlaub sieht das Sozialgesetzbuch gar nicht vor! Um also Urlaubsanspruch bei Arbeitslosigkeit zu erhalten, muss man quasi um Ortsabwesenheit bitten.
In der Regel wird der Arbeitsvermittler grünes Licht geben, so sagt die Webseite, aber was ist, wenn man mit seinem Arbeitsvermittler nicht gut kann, oder man vor der Arbeitslosigkeit noch einen Urlaub gebucht hat? Nun dann hat man schlechte Karten, denn nur der Arbeitsvermittler hat die Macht, zu erlauben ob man diesen Urlaub, bzw. diese Ortsabwesenheit nehmen darf. Urlaubsanspruch bei Arbeitslosigkeit kann sich somit als ziemlich kompliziert erweisen.
Urlaubsanspruch bei Arbeitslosigkeit – Nicht zu früh beantragen!
Bevor Sie eine Ortsabwesenheit beantragen, überlegen Sie genau wie Sie hier vorgehen. Urlaubsanspruch bei Arbeitslosigkeit gibt es nicht, das wissen Sie nun! Nehmen wir an, Sie haben im Dezember des Vorjahres einen Urlaub gebucht, sind dann aber Anfang des Jahres in die Arbeitslosigkeit gefallen.
Der Urlaub ist im März. Aktuell haben wir in unserer Geschichte den 15.01.2013. Wie soll ich nun die Ortsabwesenheit beantragen? Nun – Auf jeden Fall nicht jetzt! Wenn Sie jetzt Ihren Arbeitsvermittler nach Ortsabwesenheit fragen, kann er Sie bis zum Urlaub im März nicht vermitteln. Warum? Weil kein Arbeitgeber – sofern sie bis dahin vermitteln werden – Ihnen direkt in der Probezeit bzw. in den ersten Monaten direkt Urlaub geben wird. Das weiß auch der Arbeitsvermittler.
Somit müsste er nun vom 15.01.2013 bis zum Urlaub sie nicht vermitteln dürfen. Darum wird er Ihnen die Ortsabwesenheit nicht genehmigen. Wenn Sie bis 1-2 Wochen vor dem Urlaub noch keine neue Arbeit haben, dann ist der perfekte Moment, Urlaubsanspruch bei Arbeitslosigkeit bzw. Ortsabwesenheit zu beantragen. Denn in 1-2 Wochen, ist es sehr unwahrscheinlich, dass Sie dort ein Bewerbungsgespräch oder je eine Arbeit anfangen werden.
Also wir empfehlen Ihnen 1 Woche vorher. Sollte der Vermittler nun noch was dagegen haben, ist es rein aus persönlichem Interesse, wenden Sie sich an seinen Vorgesetzten. Urlaubsanspruch bei Arbeitslosigkeit gibt es nicht – merken Sie sich das und gehen Sie geschickt vor!