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Effektiver Bürokratieabbau bei der Förderung von Photovoltaik

Die Ziele für den Ausbau der Solarenergie sind äußerst ehrgeizig. Auf dem Land sind die verfügbaren Flächen begehrt, und auf den Dächern haben bisher komplizierte Regelungen den Ausbau behindert. Hier setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit dem Solarpaket an: Es zielt darauf ab, die doppelte Nutzung von Flächen zu fördern und die Bürokratie zu reduzieren. Dies soll das Potenzial für umweltfreundlichen und kostengünstigen Strom aus der Sonne maximieren.

Photovoltaik-Anlagen

Am 16.08.2023 hat die Bundesregierung das vom BMWK vorgelegte Solarpaket verabschiedet. Dieses Gesetz legt den Grundstein dafür, dass die ambitionierten Ziele für den Ausbau der Solarenergie bis 2030 erreicht werden können.

Solarpaket als Ergebnis von Konsultationen und Praxisüberprüfungen

Das Gesetzespaket basiert auf umfangreichen Konsultationen mit der Branche und setzt wichtige Elemente der Photovoltaikstrategie des BMWK vom Mai 2023 um. Gleichzeitig ist das Solarpaket ein bedeutender Schritt in Richtung Bürokratieabbau. Durch eine Praxisüberprüfung vor Ort konnten Hindernisse und bürokratische Hürden identifiziert und im Gesetzespaket beseitigt werden.

Habeck: „Mehr Tempo und weniger Bürokratie beim Solarausbau“

Bundesminister Robert Habeck betont: „Wir müssen den Ausbau der Solarenergie beschleunigen und die Bürokratie reduzieren, und genau das setzen wir mit dem Solarpaket um. Wir streben an, bis 2026 jährlich 22 GW Solarleistung hinzuzufügen, um unsere Ausbauziele zu erreichen. Das ist eine ehrgeizige Zielsetzung, da im letzten Jahr nur 7,5 GW hinzugefügt wurden. Daher haben wir heute im Kabinett zahlreiche neue Regelungen im Solarpaket verabschiedet, um den Ausbau auf Freiflächen und Dächern zu fördern und die Beteiligung der Bürger zu steigern. Gleichzeitig räumen wir bürokratische Hindernisse aus dem Weg.“

Schwerpunkte: Bürokratieabbau und Doppelnutzung von Flächen

Ein Hauptaugenmerk des Solarpakets liegt auf dem Bürokratieabbau. Zum Beispiel entfällt für Balkon-PV-Anlagen die Anmeldung beim Netzbetreiber, die Direktvermarktung von Strom wird flexibler gestaltet, und die Weitergabe von Solarstrom in Mietshäusern wird erheblich vereinfacht. Ein weiterer Schwerpunkt des Pakets besteht darin, Flächen für Solarparks auf umweltfreundliche und nachhaltige Weise bereitzustellen und landwirtschaftliche Flächen durch Agri-PV-Anlagen doppelt zu nutzen – sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Stromerzeugung, wie Habeck weiter ausführt.

Das Solarpaket im Überblick

Der Ausbau der Photovoltaik wird sowohl auf dem Land als auch in der Stadt beschleunigt. Um das Ziel von 215 Gigawatt Kapazität bis 2030 zu erreichen (derzeit liegt sie bei rund 67 GW), soll der jährliche Zuwachs von 7,5 GW im Jahr 2022 auf 22 GW im Jahr 2026 gesteigert werden. Im ersten Halbjahr 2023 wurden bereits rund 8 GW neue Kapazitäten installiert.

Der Zuwachs soll etwa gleichmäßig auf Dächern und Freiflächen erfolgen. Beides wird im Gesetzespaket berücksichtigt: Für den Ausbau auf Freiflächen werden zusätzliche Flächentypen für die Nutzung durch Solaranlagen geöffnet, und die Förderung innovativer Solaranlagen wie Agri-PV, Biodiversitäts-PV und Parkplatz-PV wird verstärkt. Für Aufdachanlagen werden zahlreiche bürokratische Hürden beseitigt, und die Einführung von Mieterstrom und Balkon-PV wird erleichtert, ebenso wie die Beschleunigung von Netzanschlüssen.

Freiflächen: Ausbau im Einklang mit Naturschutz und Landwirtschaft

Das Solarpaket berücksichtigt auch die Interessen der Landwirtschaft und des Naturschutzes. Die Förderung von Solaranlagen wird in benachteiligten Gebieten möglich sein, die bisher für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wurden, was neue Einkommensmöglichkeiten für Landwirte schafft. Gleichzeitig wird eine Grenze festgelegt, um einen ausgewogenen Ausgleich der Nutzungen sicherzustellen. Wenn ein Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in einem Bundesland bereits mit Solaranlagen belegt ist, kann das Land diese Flächen für weitere Anlagen schließen. Es wird auch ein eigenes Ausschreibungssegment für PV-Anlagen eingeführt, die eine besonders effiziente Doppelnutzung von Flächen ermöglichen, wie Agri-PV, Parkplatz-PV, Floating-PV und Moor-PV. Maßnahmen zum Naturschutz werden besonders bei Agri-PV-Anlagen gefördert.

Beschleunigung des Aufbaus von Aufdach-PV durch Bürokratieabbau

Um das Ziel von 11 GW Zubau pro Jahr auf Dächern zu erreichen, werden die wichtigsten Hindernisse angegangen, die im Rahmen von Praxis-Checks mit der Branche identifiziert wurden. Ein Schwerpunkt liegt auf Gewerbedächern: Hier wird die Pflicht zur Direktvermarktung ab 100 kW flexibler gestaltet, der Grenzwert für das Anlagenzertifikat von bisher 135 kW auf 270 kW angehoben und die Zusammenfassung von Anlagen am Netzanschluss begrenzt. Für kleine PV-Anlagen wird der Netzanschluss beschleunigt und die technischen Anforderungen in der Direktvermarktung gesenkt. Die Förderung von PV-Anlagen auf bestehenden Gebäuden wird ermöglicht, ebenso

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