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Krankschreibung aus Spanien – Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei Krankmeldung

Ist die Krankschreibung aus Spanien rechtsgültig?

Da hat man sich ewig auf den Jahresurlaub in Spanien gefreut, da ist es ehrlich gesagt unschön, wenn man in Spanien krank wird. Wenn diese Krankheit noch dazu führt, daß der Reisende arbeitsunfähig wäre, muss er auf jeden Fall zu einem Arzt in Spanien gehen.

Ein Vorgesetzter in Ihrem Unternehmen & die Krankenkasse muss schnellstmöglich über eine Krankheit in Spanien informiert werden. Zu diesem Thema weiter unten mehr.

Bezahlt die Krankenkasse den Arztbesuch oder einen Krankenhausaufenthalt in Spanien?

Möglicherweise käme die Krankenkasse nicht für alle Behandlungen in Spanien auf. Im Bereich der Europäischen Gemeinschaft haben sie die Absicherung der gesetzlichen Krankenversicherung wie in Deutschland.

Weiterhin haben manche Länder ein spezielles Sozialversicherungsabkommen mit der BRD:

  • Montenegro
  • Norwegen
  • Schweiz
  • Serbien
  • Island
  • Nordmazedonien

Hier hat man ebenfalls einen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz.

Beachten sie jedoch, dass von ihrer heimischen Krankenversicherung nur Leistungen in Spanien bezahlt werden, die auch in der BRD versichert sind.

Für den Fall, daß jemand sich in einem Nationalstaat, nicht innerhalb der Europäischen Union bzw. der oben genannten Ausnahmen, aufhält, braucht jemand unvermeidlich einen Auslandskrankenschutz. ein Auslandskrankenschutz sollte vor der Reise unter Dach und Fach gebracht werden.

Der Urlauber muss auch beachten, daß der behandelnde Mediziner in Spanien in der Praxis gesetzlich Krankenversicherte therapiert. Gehen Sie in eine reine Privatpraxis, könnte sich die Krankenkasse zuhause widersetzen, jene Kosten zu übernehmen.

Überlegen Sie sich bitte auch, daß Aufwendungen für einen unvermeidlichen Rücktransport aus Spanien von den gesetzlichen Krankenversicherungen typischerweise keinesfalls übernommen würden. Hier empfiehlt sich auf jeden Fall immer eine Auslandskrankenversicherung. Wichtig wäre, dass der Auslandskrankenschutz medizinisch sinnvolle Rücktransporte aus Spanien einschließt.

Übermittlung der Krankmeldung aus Spanien an einen Arbeitgeber

Die Krankmeldung aus Spanien muss mit der zeitsparendsten Methode an den Vorgesetzen gemeldet werden. Das könnte z.b. telefonisch erfolgen. Im Einzugsgebiet der Europäischen Union gibt es schon seit einiger Zeit keine Roaming Gebühren mehr, so dass ein Telefonanruf mit dem Mobiltelefon kostenlos ist. In sonstigen Ländern müssten Urlauber sich über die Gebühren kundig machen.

Inzwischen wäre es aber oft sogar möglich, den Arbeitgeber per WhatsApp, SMS oder E-Mail zu unterrichten. Dies ist auch ausreichend für die pünktliche Übermittlung der Krankmeldung.

Gilt eine Krankschreibung aus Spanien als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Hat Sie ein Arzt in Spanien für arbeitsunfähig angesehen, wäre es wichtig, daß dies auf dem Krankenschein erkennbar ist. Auf einem Krankenschein darf demzufolge nicht nur stehen: „erkrankt“, sondern es sollte klar und deutlich die „Arbeitsunfähigkeit“ beschrieben sein.

Gemäß § 5 Absatz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) muss der Chef hier die ausländische Krankmeldung anerkennen. Der Krankenschein aus Spanien sollte allerdings alle essentiellen Daten umfassen, welche auch ein deutscher Krankenschein beinhaltet.

Der Chef bezahlt dann prinzipiell das Krankengeld und erstattet auch die dazugehörenden Urlaubstage.

Denken Sie bitte außerdem daran, daß eine Kopie der Krankschreibung gleichfalls an ihre Krankenversicherung geschickt werden sollte.

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